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Verfolgung Organisierter Straftaten – acht Wohnobjekte in Dormagen, Neuss und Köln durchsucht


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Gemeinsame Presseerklärung der ZeOS NRW und der Polizei im Rhein-Kreis Neuss:

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/5550766

In einem Ermittlungsverfahren der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) u. a. wegen des Verdachts der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und des versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall durchsuchen heute (05.07.2023) Einsatzkräfte der Polizei unter Einbindung von Spezialeinheiten seit den frühen Morgenstunden acht Wohnobjekte in Dormagen, Neuss und Köln. Ein 28-jähriger mazedonischer Staatsangehöriger wurde wegen dringenden Tatverdachts festgenommen.

Ausgangspunkt der Ermittlungen und Anlass für die Gründung einer Ermittlungskommission war die Festnahme eines 25-jährigen männlichen Beschuldigten am 21.05.2023 nach versuchter Geldautomatensprengung in Dormagen, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (Link zur Pressemeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/5514885).

Der vorgenannte Tatverdacht richtet sich zwischenzeitlich gegen insgesamt sechs männliche Beschuldigte, die ihren Wohnsitz überwiegend in Dormagen haben. Die heutigen Maßnahmen dienen der Vollstreckung des vorgenannten, von der ZeOS NRW im Vorfeld erwirkten Haftbefehls, und der Sicherstellung von Beweismitteln. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.

Für den Versuch der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sieht das Gesetz grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren vor, wobei die Strafe aufgrund des Versuchs gemildert werden kann.

Hinweis: Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.

Presseanfragen richten Sie bitte an:

Staatsanwaltschaft Düsseldorf – ZeOS NRW Pressestelle Oberstaatsanwalt (HAL) Dr. Vollmert 0211/6025-1133 oder pressestelle@sta-duesseldorf.nrw.de

Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln Pressestelle Walter-Pauli-Ring 2-6 51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555 e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

https://koeln.polizei.nrw