Die Polizei Düren führte am Sonntag (28.04.2024) in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr im Rahmen des Linksrheinischen Qualitätszirkels gezielte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zur Reduzierung der schweren Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Kradfahrern im Bereich der Eifelkommunen durch. Dazu wurden mehrere Kontrollstellen eingerichtet. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf Geschwindigkeitsüberwachungen.
Der Termin der Überwachungsmaßnahmen fiel mit der Eröffnung der Kradsaison 2024 durch den Innenminister Nordrhein-Westfalens, Herbert Reul, und mit der Eröffnungsveranstaltung „Anlassen“ auf dem Nürburgring zusammen. Die Bilanz der Dürener Polizei: Insgesamt wurden über 200 Geschwindigkeitsverstöße im Kreisgebiet Düren festgestellt. Dabei handelte es sich um über 60 höherwertige Geschwindigkeitsüberschreitungen, die eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach sich zogen. Die restlichen Verstöße lagen im Verwarngeldbereich und wurden vor Ort abschließend geahndet. Spitzenreiter war ein Kradfahrer, der auf der L 249 zwischen Nideggen und Abenden bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h gemessen wurde. Auch ein PKW-Führer wurde an gleicher Stelle mit über 100 km/h gemessen. Weiterhin konnte ein Verstoß gegen ein bestehendes Überholverbot festgestellt werden. Leider ereigneten sich während der Überwachungsmaßnahmen zwei Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Kradfahrern auf der L 218 zwischen Vossenack und Schmidt (siehe Pressemeldung der Polizei Düren vom 29.04.2024). Die Polizei Düren nutzte die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Rahmen des Linksrheinischen Qualitätszirkels auch für eine Präventionsmaßnahme. Hierzu wurden Buchstaben mit dem Schriftzug „#LEBEN“ in den Nachmittagsstunden auf der L 218, genau in dem Bereich, in dem sich zuvor die beiden Verkehrsunfälle ereignet hatten, aufgestellt. Mit dieser Aktion (siehe auch Pressemeldung vom 29.04.2024) möchte die Polizei Düren auf ihr Ziel der Verkehrsüberwachung und Verkehrssicherheitsarbeit hinweisen: Reduzierung der Zahl der Verkehrstoten und schwerverletzten Personen.