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Vier alkoholisierte und verletzte Radfahrer bei Verkehrsunfällen in Düren, Jülich und Niederzier

Symbolbild Polizei Düren (Foto: Markus Schnitzler)


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Bei drei Verkehrsunfällen in Düren, Jülich und Niederzier kamen insgesamt vier Radfahrer zu Fall. Alle Unfälle ereigneten sich am Vatertag (Donnerstag, 29.05.2025) zwischen 17:00 Uhr und 17:30 Uhr. Zum Teil waren die Beteiligten erheblich alkoholisiert auf dem Rad unterwegs gewesen. In Düren befuhr ein 61-jähriger Mann aus Birkesdorf mit seinem Pedelec die Tivolistraße in Schlangenlinien und kam ohne Fremdeinwirkung zu Fall. Hierbei verletzte er sich schwer, er musste mit einem Rettungswagen in ein naheliegendes Krankenhaus gebracht werden. Nach Zeugenangaben war er auf dem Heimweg von einem Weinfest, das er zuvor besucht hatte. Ein Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Wert von 1,76 Promille. Eine Blutprobe wurde angeordnet und ein Strafverfahren eingeleitet. In Jülich in der Straße „Kirchgracht“ kam ein 66-jähriger Pedelec-Fahrer aus Aldenhoven ebenfalls ohne Fremdbeteiligung zu Fall, auch er erlitt schwere Verletzungen, ein Rettungswagen brachte ihn in ein Krankenhaus. Ein Atemalkoholtest ergab hier einen Wert von 0,14 Promille. Auf einem Verbindungsweg zwischen Hochheimstraße und Mittelstraße in Niederzier kollidierten zwei Radfahrer (9 und 61 Jahre) aus Niederzier miteinander. Der 9-Jährige hatte nach eigenen Angaben den Fahrweg des 61-jährigen Beteiligten unerwartet gequert, so dass es zum Zusammenstoß kam und beide stürzten. Der 9-Jährige verletzte sich hierbei leicht am Knie und bedurfte keiner weiteren ärztlichen Behandlung. Der 61-Jährige Geschädigte verletzte sich durch den Sturz schwer und wurde mittels Rettungswagen zur stationären Behandlung in ein naheliegendes Krankenhaus gebracht. Bei ihm ergab ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 0,68 Promille. Die Polizei warnt dringend davor, mit Alkohol am Steuer am Straßenverkehr teilzunehmen. Alkoholunfälle enden oft genug mit schweren oder gar tödlichen Folgen. Auch für Radfahrer gibt es Grenzen. Absolut fahruntüchtig ist, wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille auf dem Rad unterwegs ist. Das ist eine Straftat. Hinzu kommt, dass ab 1,6 Promille die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen wird. Bleiben Sie auf der sicheren Seite und verzichten Sie auf alkoholische Getränke, wenn Sie wissen, dass Sie noch mit einem Fahrzeug fahren müssen. Haben Sie alkoholische Getränke getrunken, benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, damit Sie sicher nach Hause kommen.