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15-jährige E-Scooter-Fahrerin bei Unfall verletzt

Symbolbild Polizei Düren (Foto: Markus Schnitzler)


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An der Ausfahrt des Kreisverkehrs Friedrich-Ebert-Platz / Schoellerstraße kam es gestern zu einem Unfall zwischen einem Pkw und einem E-Scooter.

Die 15 Jahre alte Fahrerin des E-Scooters befuhr verkehrswidrig den Gehweg. Von dort bog die Dürenerin links auf den Fußgängerüberweg in Richtung Kölnstraße ab. Ein 83-jähirger Pkw-Fahrer aus Niederzier wollte den Kreisverkehr in Richtung Schoellerstraße verlassen. Aufgrund der Verkehrslage und des Tempos der E-Scooter-Fahrerin habe er einen Zusammenstoß nicht verhindern können. Es kam zur Kollision der Fahrzeuge und die 15-Jährige wurde verletzt. Ein Rettungswagen brachte sie zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus.

Die Polizei macht in diesem Zusammenhang noch einmal auf wichtige Regeln bei der Nutzung von E-Scootern aufmerksam:

– Für die Nutzung von E-Scootern gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. – Für E-Scooter-Fahrende gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende. Auch der Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht erlaubt. – Das Nutzen von Gehwegen und das Befahren von Fußgängerzonen ist untersagt, außer ein explizites Schild erlaubt dies. – E-Scooter-Fahrende müssen Radwege nutzen, falls nicht vorhanden, die Fahrbahn. – E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen.