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Land fördert Vereine in Nordrhein-Westfalen mit Initiative „Neustart miteinander“


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Die Corona-Pandemie hat die Vereine in Nordrhein-Westfalen vor große strukturelle wie auch finanzielle Herausforderungen gestellt: Sämtliche Vereinsaktivitäten mussten aufgrund der Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen eingestellt werden. Dies hatte zur Folge, dass Einnahmen aus Veranstaltungen weggefallen, Mitglieder ausgetreten sind. Große Unsicherheit und Sorgen um die Zukunft plagen gegenwärtig viele Vereine.

Dazu teilen die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Patricia Peill und Dr. Ralf Nolten aus dem Kreis Düren mit:

„Um den Vereinen wieder Planungssicherheit, Motivation und Grundlage zu geben, hat die NRW-Koalition im Juni 2021 beschlossen, dass eingetragene Vereine eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten können, um damit eine öffentlich zugängliche Veranstaltung – Nachbarschaftsfest, Dorfkirmes, Karnevalssitzung, Sportfest, etc. – auszurichten. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dabei 50 Prozent der Veranstaltungskosten, maximal 5.000 Euro.“

„Nach dieser schwierigen Zeit stehen die ehrenamtlich Tätigen vor großen strukturellen wie auch finanziellen Herausforderungen. Mit dieser Initiative geben wir unseren Sport-, Heimat- Musik- und Brauchtumsvereinen nun die so dringend notwendige finanzielle Grundlage für den Neustart“, erklären die Politiker Peill und Nolten. „Uns ist bewusst, dass vielen Menschen im Kreis Düren im Augenblick nicht der Sinn nach Feiern und Geselligkeit ist, dass die Auswirkungen der Flutkatastrophe mancherorts noch auf Wochen alle Kräfte in Anspruch nehmen wird. Aber es gibt ein Morgen in unseren von der Flut so stark betroffenen Dörfern. Dieses Programm kann hier ein Hoffnungsfunke sein für die starke Gemeinschaft jenseits der Aufräumarbeiten.“

Die Landesregierung hat die Förderrichtlinie nun veröffentlicht und das Online-Portal für die Antragstellung freigeschaltet.

Weitere Informationen können zudem der Startseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung entnommen werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Gefördert werden alle Ausgaben, die für eine Veranstaltung anfallen. Alle diesem Fest vorausgehenden Ausgaben und Aufträge (zum Beispiel Saalreservierungen) können rückwirkend bis zum 1. Januar 2021 anerkannt werden. Zudem sind beispielsweise auch die Verpflegungskosten für ein Helferfest nach erfolgreich durchgeführter Veranstaltung förderfähig. Muss die geplante Veranstaltung Corona-bedingt abgesagt werden, sind Kosten, die der Verein dennoch zu tragen hat, förderfähig.

Quelle: CDU Landtagsabgeordnete Dr. Patricia Peill und Dr. Ralf Nolten