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Feststellungsbeschluss für überarbeiteten Braunkohlenplan Hambach verabschiedet

Neuland Hambach Zeichnerische Festlegung BKP Hambach

Foto: Bezirksregierung Köln


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Braunkohlenausschuss setzt formalen Rahmen für vorgezogenen Kohleausstieg und die Entwicklung der Tagebaufolgelandschaft Hambach +++ Anrainerkommunen zufrieden mit dem Ergebnis +++ Koordinierungsgremium überwacht zukünftige Umsetzung

Der Braunkohlenausschuss hat in seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 den Feststellungsbeschluss für den neuen Braunkohlenplan Hambach getroffen und damit den vorgezogenen Kohleausstieg im größten deutschen Tagebau auch formal besiegelt. Der Beschluss schafft wichtige Voraussetzungen für den in den Leitentscheidungen geforderten Perspektivwechsel und ermöglicht die frühzeitige Transformation des Tagebaus zu einem „Raum der Zukunft“.

Neuer Rahmenplan und beschleunigter Planungsprozess

Aufgrund des um acht Jahre vorgezogenen Kohleausstiegs musste das Braunkohlenplanänderungsverfahren für den Tagebau Hambach erheblich verkürzt werden. „Ein Planverfahren kann normalerweise zehn Jahre oder länger dauern. Dass wir jetzt innerhalb von nur drei Jahren einen neuen Braunkohlenplan vorlegen konnten, zeigt, dass alle Akteure vor Ort sehr ernsthaft den vorgezogenen Kohleausstieg ermöglicht haben. Viele unserer im Rahmenplan Hambach beschriebenen Ziele, wie die frühzeitige Inwertsetzung des Sees oder ökologische Vorrangzonen in den oberen Uferbereichen, wurden nahezu wörtlich übernommen. Auch unsere Vorschläge für die Entwicklung von Nutzungsschwerpunkten sowie für die See- und Wasserzugänge sind in den Erläuterungskarten zum zeichnerischen Entwurf des neuen Braunkohlenplans enthalten“, erläutert Boris Linden, Geschäftsführer der Neuland Hambach GmbH.

Der Braunkohlenausschuss hat außerdem die Bildung einer Koordinierungsgruppe beschlossen, um die Umsetzung der im Braunkohlenplan und im Rahmenplan der Neuland Hambach angelegten Projekte in den weiteren Plan- und Zulassungsverfahren zu begleiten und deren Fortschritt zu überwachen. In dem Beschluss wurde erneut auch das Land NRW als Fördergeber adressiert, das im Reviervertrag bestätigt hatte, die Entwicklung der Folgelandschaften bis 2040 gezielt entlang der Masterpläne der Umfeldverbünde zu fördern.

Andreas Heller, Bürgermeister der Stadt Elsdorf und Neuland Hambach Aufsichtsratsvorsitzender, ergänzt: „Der Braunkohlenplan und die Rahmenplanung der Neuland sind ambitioniert und gut durchdacht – die Umsetzung wird jedoch die größte Herausforderung. Die jetzt beschlossene Einrichtung eines Koordinierungsgremiums aus Vertretern aller beteiligten Akteure gibt uns den notwendigen Rückhalt für die nächsten Planungsschritte und zeigt den Willen zur Zusammenarbeit aller Beteiligten.“ Unter Federführung der interkommunalen Neuland Hambach GmbH haben die sechs Anrainerkommunen mit dem Rahmenplan Hambach ein umfassendes Leitbild für die Entwicklung der Tagebaulandschaft zu einer vitalen Seelandschaft erarbeitet und im Dezember 2023 in die Überarbeitungsvorlage zum Braunkohlenplanänderungsverfahren eingebracht.

Abbaufeld deutlich verkleinert

Der neue Braunkohlenplan sieht eine deutliche Verkleinerung des ursprünglich genehmigten Abbaugebiets von rund 8.500 Hektar auf etwa 6.700 Hektar vor. Morschenich-Alt und der Hambacher Forst bleiben erhalten. „Für unsere Planungen bedeutet das auch, dass die Sicherheitslinie in der Manheimer Bucht auf das Mindestmaß von 100 Metern zurückgenommen wurde. Die ehemalige Kirche in Manheim-Alt, die wir zusammen mit ihrem Umfeld zu einem kulturlandschaftlich einzigartigen Ort entwickeln möchten, liegt damit außerhalb der Sicherheitszone und gibt uns die Chance, diesen besonderen Ort frühzeitig in die Zukunft zu führen“, so Boris Linden.

Integration in den RWE-Abschlussbetriebsplan

Gemäß Beschluss des Braunkohlenausschusses aus dem Jahr 2021 sollen die im Rahmenplan Hambach formulierten Leitbilder zur Entwicklung der Tagebaufolgelandschaft auch in die RWE-Betriebspläne einfließen. Dies stellt sicher, dass die langfristigen Interessen der Anrainerkommunen und die nachhaltige Nutzung der Tagebaufolgelandschaft gewahrt bleiben.

Nach dem Feststellungsbeschluss für den geänderten Braunkohlenplan Hambach wird dieser für seine Rechtsverbindlichkeit durch die Landesplanungsbehörde genehmigt, die den Plan im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien und im Benehmen mit dem für die Landesplanung zuständigen Ausschuss des Landtages bewilligen muss.