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Coronavirus: Stadt Düren weist auf geänderte Regelungen der Coronaschutz-Verordnung hin

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Düsseldorf./Düren. Das Land Nordrhein-Westfalen hat auf das vom Bundestag beschlossene „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage“ reagiert und die landesweit geltende Coronaschutz-Verordnung angepasst.

Seit gestern (31.03.2020) ist die geänderte „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)“ landesweit gültig und ersetzt auch die Allgemeinverfügung der Stadt Düren zum Verbot von weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen. Mit der Änderung der Coronaschutzverordnung NW wurde auch der dazugehörende Bußgeldkatalog entsprechend angepasst.

Die Coronaschutz-Verordnung ist im Internet unter www.land.nrw/corona abrufbar. Die aufgeführten Regelungen sind zunächst bis zum 19. April 2020 befristet und haben ebenso wie die anderen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zum Ziel, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren.