Aktuell ist noch nichts klar!
Das wissen wir:
Die bisherige Corona-Verordnung wird geändert: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18380. Wie die geänderte Fassung aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Die Verordnung soll am Donnerstag, 16.04.2020 vom Land NRW bekannt gegeben werden. Uhrzeit unbekannt.
Das Land plant die neue Verordnung zu Montag in Kraft zu setzen.
Das Kontaktverbot soll bis Anfang Mai verlängert werden.
Die Kommunen werden diese Verordnung des Landes NRW anschauen und dann entscheiden, ob diese durch eine Allgemeinverfügung ergänzt werden muss. Eine eventuelle Allgemeinverfügung der Städte und Gemeinden ist nicht vor Montag zu erwarten.
Was passiert mit den Geschäften?
Es sollen Geschäfte bis 800 m² Größe öffnen dürfen. Dabei orientiert man sich an der Größe in der behördlichen Genehmigung. Dadurch soll eine Umgehung durch große Geschäfte vermieden werden.
Außerdem sollen folgende Geschäfte öffnen dürfen:
Autohäuser, Fahrradgeschäfte, Buchhandlungen, Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte
Alle Geschäfte werden Auflagen erfüllen müssen: besondere Hygiene, keine Warteschlangen, Mindestabstand 1,5 m zwischen Personen, 1 Person pro 10 qm ..
Wir bleiben am Ball!