Ihre Anzeige hier? Jetzt informieren

Regelungen der Coronaschutzverordnung gelten auch für die Mainacht

Symbolbild: pixel2013/pixabay.com (Foto: Frank Reiermann)


Ihre Anzeige hier? Jetzt informieren

Auch wenn die üblichen Maifeiern in diesem Jahr aufgrund der Corana-Epidemie nicht stattfinden können, ist davon ausgehen, dass junge Menschen in der Mainacht dennoch unterwegs sein werden, um Maibäume zu setzen. In diesem Zusammenhang weist das Ordnungsamt der Stadt Düren noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung selbstverständlich auch in der Nacht zum 1. Mai gelten.

Demnach sind Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen untersagt. Trotz der begonnenen Lockerungen der Beschränkungen müssen die beschlossenen Maßnahmen auch weiterhin eingehalten werden. Das Ziel bleibt klar: Sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein Minimum reduzieren, auch um damit besonders gefährdete Personengruppen zu schützen!