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KreisDürenBleibt: Bürgerinitiative kritisiert Verzögerungen des Landrats

Leerer Sitzungssaal im Kreishaus - Die Einladung zur nächsten Kreistagssitzung ist überfällig


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Taktiert der Landrat zu Lasten der Bürgerinitiative?

Aus Sicht der Bürgerinitiative ist die Lage eindeutig: Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) zieht die notwendige Einladung zur Kreistagssitzung hinaus und nutzt dabei seine Position als Behördenchef zur Durchsetzung seiner politischen Interessen.

Spätestens seit dem 13.04.2022 ist bekannt, dass die notwendige Zahl an Unterschriften im Bürgerbegehren gegen die Umbenennung des Kreises Düren erreicht wurde. An diesem Tag hat nämlich das Landesministerium für Kommunales die Genehmigung zur Änderung des Kreisnamens aufgehoben.

Dass die notwendige Zahl an Unterschriften erreicht werden würde, kam keineswegs überraschend. Die Initiative hatte bereits am 18.02., am 08.03. und am 22.03.2022 insgesamt 9.893 Unterschriften eingereicht. Von diesen waren nur 9.785 Unterschriften geprüft worden, um zu bestätigen, dass das notwendige Quorum erreicht wurde. Eine weitere rechtliche Prüfung war ebenfalls nicht erforderlich, das dies bereits am 22.02. im Rahmen der Vorprüfung erfolgt war.

Spätestens am 13.04. hätte der Landrat die notwendige Kreistagssitzung einberufen müssen – unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen. Dies geht aus der Kreisordnung NRW in §23 (6) Satz 1 hervor: „Der Kreistag stellt unverzüglich fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist.“. Die Tatsache, dass es bereits im Februar eine Vorprüfung des Bürgerbegehrens gegeben hat, begründet keine Verzögerung. Vielmehr erleichtert die Tatsache der bestandenen Vorprüfung den Verwaltungsaufwand erheblich. Zulässig ist das Bürgerbegehren nur, wenn es die notwendige Anzahl an Unterschriften erreicht und der Kreistag dies auch formal feststellt. Aktuell gibt es aber noch gar keine Einladung für die notwendige Kreistagssitzung. Gemäß §32(1) Satz 1 KreisO NRW ist der Landrat für die Einberufung des Kreistags zuständig.

Drei Wochen Wartezeit für den Versand einer Einladung an die Mitglieder des Kreistags sind nicht akzeptabel.

Jetzt fordert die Bürgerinitiative vom Landrat unverzügliches, gesetzeskonformes Handeln.

Wiederholte Verzögerungen des Landrats

Die Initiative ist Verzögerungen gewohnt. Am 07.01.2022 hatte sie den Landrat aufgefordert, die gesetzlich vorgeschriebene Kostenschätzung mitzuteilen. Die Antwort erfolgte am 11.02., genau zwei Tage, nachdem das Ministerium die Umbenennung des Kreises Düren genehmigt hatte. Bis zur Mitteilung der Kostenschätzung durfte die Initiative nicht mit dem Sammeln von Unterschriften beginnen.

Aus Sicht der Initiative nutzt der Landrat jede Möglichkeit, das Bürgerbegehren zu verzögern. Das ist nicht in Ordnung. Der Landrat handelt hierbei als Behörde, die sich neutral zu verhalten hat. Das korrekte Verhalten als Behörde steht auch nicht im Widerspruch zum Recht des Landrats auf Meinungsäußerung. Er kann aus Sicht der Initiative gerne seine Meinung zum Thema Umbenennung äußern, sollte sich aber in der Umsetzung des Bürgerbeteiligungsprozesses neutral verhalten.

Politisches Kalkül?

Spannend wird die Sache, falls es zu einem Bürgerentscheid kommt. Dieser erfordert ein Zustimmungsquorum von 15%. Findet der Bürgerentscheid während der Sommerferien statt, ist die Wahlbeteiligung geringer. Die Chance, dass der Bürgerentscheid am Zustimmungsquorum scheitert, ist dann größer. Das wäre gut für den Landrat und schlecht für die Bürgerinitiative. Deshalb vermutet die Initiative hier Absicht des Landrats.

Der aktuelle Stand rund um die Umbenennung steht immer auf der Website: https://www.kreisduerenbleibt.de/

Zeitliche Abfolge

07.12.2021Beschluss des Kreistags zur Umbenennung
08.12.2021 bis 15.12.2021Kampagne bei OpenPetition gegen die Umbenennung mit 4.500 Unterstützern aus dem Kreis Düren
20.12.2021Gespräch mit Landrat und Vertretern der Initiative
07.01.2022Bürgerbegehren wird formal angemeldet und Kostenschätzung wird angefordert.
11.02.2022 (E-Mail) / 16.02.2022 (Brief)Kostenschätzung geht bei der Initiative ein.
21.02.2022Initiative stellt Antrag auf Vorprüfung (die Zeit, die der Kreistag für die Vorprüfung braucht, verlängert die Abgabefrist der Unterschriftenlisten).
22.02.2022Kreistag beschließt die Vorprüfung.
08.03.2022 / 22.03.2022Initiative reicht 9.893 Unterschriften ein.
28.03.2022Initiative reicht restliche Unterschriften ein.
13.04.2022Ministerium zieht Genehmigung zur Umbenennung zurück.
24.06.2022Beginn Sommerferien NRW
09.08.2022Ende Sommerferien NRW

Hinweis: Der Autor unterstützt die Initiative gegen die Umbenennung des Kreises Düren.