Schneller mit dem Fahrrad aus den Stadtteilen in die Dürener Innenstadt kommen – das ist der Zweck der Rad-Vorrang-Routen. Bestimmte Strecken sollen so gestaltet werden, dass die Radfahrer schneller ans Ziel kommen und somit eine attraktive Alternative zum Auto haben. Die erste Route dieser Art soll zwischen der Aachener Straße und Lendersdorf verlaufen und steht nun beim Haupt- und Finanzausschuss am 25. Juni auf der Tagesordnung.
Routenkonzept mit zehn Routen in alle Richtungen
Die nun zur Entscheidung stehende Rad-Vorrang-Route II ist Teil eines umfangreicheren Konzepts, das die Stadt Düren bereits im Juni 2022 beschlossen hatte. Die Planung sieht insgesamt zehn solcher Routen vor, die aus der Innenstadt in alle Richtungen führen sollen. Neben Lendersdorf geht es Richtung Kreuzau (Achse 1), Birgel (3), Derichsweiler (4), Inden (5), Merken (6), Niederzier/Jülich (7), Arnoldsweiler (8), Merzenich (9) und Nörvenich/Vettweiß (10).
Auf diesen Vorrang-Routen dürfen nur Radfahrer und keine PKWs oder LKWs fahren, sofern keine Ausnahmen vorgesehen sind. Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlauben. Beginn und Ende der Route sowie Knotenpunkte und Einmündungen werden mit roter Farbe markiert, um die Sicherheit zu erhöhen. Außerdem gibt es auf der ganzen Strecke eine gestrichelte grüne Linie und alle 75 Meter ein Fahrrad-Piktogramm auf dem Boden.
Die konkreten Pläne für die Lendersdorfer Strecke
Die Rad-Vorrang-Route II, die nun als erste der zehn Strecken beschlossen und umgesetzt werden soll, beginnt an der Kreuzung von Aachener Straße und Doktor-Overhues-Allee. Im bebauten Teil ist bisher als Anliegerverkehr ausgewiesen. Diese Art von Verkehr ist mit einer Fahrradstraße vereinbar und bleibt daher ebenso erlaubt wie auf dem Außerorts-Abschnitt der Overhues-Allee. Jenseits der Bebauung ist eine Beleuchtung mit Bewegungsmeldern geplant, um auch im Dunklen eine sichere Nutzung zu ermöglichen.
Ein paar Meter hinter der DTV-Beachanlage zweigt die Route nach rechts auf die Straße An Gut Boisdorf ab. Der vorhandene Rad- und Gehweg bleibt so erhalten. Die Durchquerung am Wald wird auf 3,50 Meter erweitert. An der Kreuzung mit der Wittenauer Straße ist eine Absperrung mit Pollern vorgesehen. Außerdem sollen Plateau-Aufpflasterungen den Verkehr beruhigen. Die Überquerung der Lendersdorfer Straße gilt auch beim derzeitigen Verkehrsaufkommen als problemlos, weshalb hier keine baulichen Maßnahmen nötig sind.
Anschließend geht es auf dem Samlandweg weiter. Bei diesem Abschnitt gab es bei der vorangegangenen Bürgerbeteiligung Forderungen der Anwohner nach genug Parkplätzen, weshalb in einem Kompromiss acht Parkplätze erhalten bleiben. Die Route zweigt dann nach links auf den Gerichtsweg ab. Hier sollen neben den Radfahrern nur landwirtschaftlicher Verkehr erlaubt sein und es gibt wieder Plateaus zur Geschwindigkeitsbegrenzung. Für die Kreuzung Gerichtsweg/Renkerstraße ist die Einrichtung einer Ampel vorgesehen.
Zwischen der Straße Zum Blümling und der Saint-Hubert-Straße soll ein 2,25 Meter, mit Poller gesicherter Gehweg die Fußgänger schützen. Die Kreuzung mit der Saint-Hubert-Straße gilt ähnlich wie die Lendersdorfer Straße für die Radfahrer als problemlos. Hier soll jedoch durch Einengungen die Geschwindigkeit beim Abbiegen reduziert werden. Die Straße Zum Richelnberg, die sich geradeaus anschließt, wird vorerst nur als Anliegerstraße mit freiem landwirtschaftlichen Verkehr ausgewiesen.
Umsetzung der Route 2025 wird gefördert
Nach einem Beschluss ist die bauliche Umsetzung der Rad-Vorrang-Route II für 2025 vorgesehen. Im Mai 2024 hat die Stadt bei der Bezirkungsregierung Köln einen Förderantrag gestellt. Im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ ist eine Förderung in Höhe von 90% der Kosten möglich. Insgesamt soll diese erste Vorrang-Route 1,66 Millionen Euro kosten.