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CDU will Betteln mit Verschärfung des Bettelverbots einschränken

Bettler in der Wirtelstrasse (Foto: Frank Reiermann)


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Wer durch die Dürener Innenstadt geht, begegnet dort hin und wieder bettelnden Menschen. Die CDU-Fraktion im Dürener Stadtrat sieht darin ein immer größeres Problem, weil Passanten von Bettlern belästigt werden und sich diesen Personen nicht entziehen können. Deshalb fordert sie in einem Antrag, der am nächsten Mittwoch, 10. Dezember im Haupt- und Finanzausschuss behandelt wird, eine Verschärfung ordnungsbehördlichen Verordnung.

Wie groß ist das Problem?

Laut CDU hat die Anzahl der bettelnden Menschen in Düren „signifikant zugenommen“. Dabei gebe es auch eine „abnehmende Hemmschwelle beim Betteln durch gezieltes Ansprechen bzw. beim aggressiven Betteln“. Es gebe regelmäßig Beschwerden von Bürgern und Besuchern der Stadt sowie ortsansässigen Gewerbetreibenden. Konkrete Zahlen oder Schätzungen zum Ausmaß des Problems nennt die Partei in ihrem Antrag nicht.

Außerdem spricht die Partei davon, dass manche Bettler in „gewerbsmäßigen Strukturen“ organisiert seien und somit über den persönlichen Bedarf für den Lebensunterhalt hinausgingen.

Verschärfung rund um öffentliche Eingänge

Bei den Bettlern in der Innenstadt hat sich das Verhalten laut Begründung insofern verändert, dass diese sich zunehmend an Eingängen öffentlich zugänglicher Gebäude wie Geschäften, Gastronomiebetrieben und städtischen Einrichtungen aufhalten. Dort sei es nicht möglich, den Bettlern aus dem Weg zu gehen.

Die CDU fordert deshalb eine Verschärfung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Düren. In diesem Dokument gibt es bereits eine Regelung zum aggressiven Betteln. In § 10, Absatz 1 steht: „Auf Straßen und in Anlagen ist jedes Verhalten untersagt, das geeignet ist, andere zu gefährden oder mehr als nach den Umständen vermeidbar zu behindern oder zu belästigen, insbesondere durch aggressives Betteln (z.B. Versperren des Weges, Anfassen, Festhalten, bedrängender Verfolgung oder sonstiges einschüchterndes Verhalten, auch durch Worte).“

Das Betteln soll nun weiter eingeschränkt werden durch Verbotszonen, die sich jeweils im Umkreis von fünf Metern um Zugänge zu folgenden Einrichtungen befinden: Hauptbahnhof und andere Haltestellen, Geld- und Fahrkarten-/Parkschein-Automaten, Geschäfte und andere kulturelle und öffentliche Gebäude, Hotels und Restaurants. Außerdem soll es ein Verbot auf Märkten geben.

Rechtslage und Umfrage zum Bettelverbot

Grundsätzlich ist Betteln in Deutschland erlaubt. Das aggressive Betteln, bei dem die Passanten aufdringlich angesprochen werden, kann jedoch als „Belästigung der Allgemeinheit“ eine Ordnungswidrigkeit darstellen und bestraft werden.

Grundsätzlich liegt die Entscheidung über Bettelverbote bei den einzelnen Kommunen. Die Dürener CDU möchte die Rechte der Gewerbetreibenden nach Artikel 12 (freie Berufswahl) und Artikel 14 (Eigentum) des Grundgesetzes schützen. Außerdem verweist sie auf die in Artikel 2 GG garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit, um die Bürger zu schützen. Allerdings sind auch die Rechte der bettelnden Menschen zu berücksichtigen, weshalb Bettelverbote umstritten sind.

Die Meinungen zu Bettelverboten gehen daher auseinander. So sprachen sich in einer Umfrage von Statista aus dem Jahr 2023 57% der Befragten für Bettelverbote aus und 39% dagegen.