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Ausgangssperre und weitere Regelungen im Detail

Symbolbild Kreishaus Düren Eingangsschild


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Inzwischen hat der Kreis Düren die „Allgemeinverfügungdes Kreises Düren zur Ergänzung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zwecke der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen-Infektionsschutzgesetz (IfSG).“ online gestellt. Sie finden das Dokument hier:

https://www.kreis-dueren.de/service/bm/2020/Allgemeinverfuegung_Kreis-Dueren_11-12-2020.pdf

Das sind die wichtigsten Regelungen:

  • Schulen
    • Mindestabstände ab der 8. Klasse
    • Maskenpflicht in der Nähe der Schule
  • Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
    • Pflicht zu FFP-2-Masken
    • Zwei Corona-Tests pro Woche
  • Private Treffen mit maximal 10 Personen aus 2 Haushalten
  • Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr
    Ausnahmen:
    • die Ausübung der beruflichen Tätigkeit,
    • das Einkaufen von Lebensmitteln,
    • die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen,
    • der Besuch des Ehegatten, des Lebenspartners (LPartG), des nichtehelicher Lebenspartners,
    • von Verwandten in gerader Linie,
    • die Ausübung von Individualsport,
    • ein Spaziergang mit Angehörigen des eigenen Hausstandes,
    • Handlungen zur Versorgung von Tieren (Gassi gehen),
    • in sonstigen Notlagen (u.a. Hausbrand).
  • Beschränkung der Kundenzahl im Einzelhandel
  • Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf 2 Personen bzw. ein Hausstand plus eine Person
  • Standesamtliche Trauungen mit maximal 25 Personen
  • Beerdigungen mit maximal 50 Personen
  • Kein außerschulischer Musikunterricht
  • Gruppenangebote in der Sozial- und Jugendhilfe sind verboten
  • Kein Individualsport in Sportanlagen
  • Spielplatznutzung nach 16:30 Uhr verboten
  • Alkoholverbot im öffentlichen Raum