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Neue Allgemeinverfügung des Kreises Düren zur Ergänzung der Coronaschutz-Verordnung NRW in Kraft

CoronaHinweisStadt Düren


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Düren. Ab sofort tritt eine neue Allgemeinverfügung des Kreises Düren zur Ergänzung der Coronaschutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Demnach gelten auch in der Stadt Düren verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen. So beinhaltet die Verfügung besondere Regelungen unter anderem für den Schulbetrieb, die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, den Einzelhandel, Sportanlagen und das Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
Zudem wird eine Ausgangsbeschränkung erlassen. So darf man ohne triftigen Grund zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr nicht mehr seine Wohnung verlassen.

Die aktuelle Fassung der Allgemeinverfügung des Kreises Düren ist im Internet auf der Seite des Kreises unter https://www.kreis-dueren.de/service/bm/bekanntmachungen.php zu finden.