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Kreis Düren vor Schulschließungen – Was ist mit Kitas?

Symbolfoto Klassenzimmer (Foto: Pixabay)

Bild von Taken auf Pixabay


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Ab Mittwoch gilt die Notbremse auch für Schulen und Kitas.

Je nach Auslegung des neuen Infektionsschutzgesetzes dürft der Kreis Düren die Voraussetzungen für die Einstellung des Präsenzunterrichts ab Dienstag oder Mittwoch erfüllen. [Update 14:30 Uhr]

In der neuen Fassung des Infektionsschutz-Gesetzes (Corona-Notbremse) heißt es:

„Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt.“ §28b(3)

Die entscheidenden Zahlen gibt es hier:

https://www.rki.de/inzidenzen

Für den Kreis Düren steht hier:

  • 22.04.2021: 156
  • 23.04.2021: 164
  • 24.04.2021: 171
  • 25.04.2021: 175
  • 26.04.2021: 189 [Ergänzt um12:00 Uhr]

Entscheidend für die Einstellung des Präsenzunterrichts ist eine Feststellung des Landes NRW.

[ Update 14:30 Uhr]

Inzwischen gibt es die neue Allgemeinverfügung. Ab dem 28. April 2021 gilt die Regelung § 28b Absatz 3 Satz 3 und 9IfSG (Schwellenwert von 165) auch für den Kreis Düren. also kein Präsenzunterricht in Schulen und Kitas nur mit Notbetreuung

[/Update]

Diese liegt noch nicht vor. Diese wird sich hier finden: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw (Aktuell gültige Allgemeinverfügungen)

Welche Varianten gibt es?

Das Gesetz ermöglicht Notbetreuungen. Ob es solche geben wird ist noch unklar.

[ Update 12 Uhr]

Auf der Website des Familienministeriums gibt es ein Formular, mit dem Eltern ihren Bedarf für die Notbetreuung für Kitas anmelden können:

https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_eigenerklaerung_betreuungsbedarf.pdf

[/Update]

Kitas werden von dem Gesetz ebenfalls erfasst. Es wurde haber höchst umständlich formuliert. Ebenfalls unklar ist, was mit Kitas passiert. Auf der Website der Bundesregierung steht „Bei einer Inzidenz über 165 soll der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden.“ ( https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bundesweite-notbremse-1888982 ). Im Gesetzestext finde ich das nicht. Kitas sind Einrichtungen nach §33 Nummer 1 und 2, dieses ist im Satz 9 des §28b (3) aufgeführt. Vielen Dank für die Leserzuschrift!

Sinnvoll oder nicht?

Aktuell werden beim Präsenzunterricht in den Schulen Schnelltests durchgeführt. Das Ergebnis dürften zahlreiche gefundene Infektionsherde sein. Mit den Quarantäneanordnungen dürfte die Schnelltests zur Eindämmung des Infektionsgeschehens führen. Mit der Schulschließung fallen diese Tests weg. Jedes Ding hat zwei Seiten!