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Zeugenhinweise auf Tätergrüppchen benötigt

Symbolbild Polizei Düren (Foto: Markus Schnitzler)


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Am Freitagabend entging ein 14-Jähriger in der Dürener Innenstadt nur durch seine Gegenwehr und Flucht der gewaltsamen Forderung nach Herausgabe seiner Wertsachen. Die Polizei sucht Zeugen, die Hinweise auf die Identität der Tatbeteiligten geben können.

Kurz vor 21:30 Uhr war der in einem umliegenden Gemeindegebiet wohnhafte Junge, nach einem Besuch der Annakirmes, auf dem Fußweg zur Busstation. Dabei traf er am Ahrweilerplatz auf drei möglicherweise angetrunkene Heranwachsende, die ihn ohne weitere Umschweife in die Mangel nahmen. Der Forderung, er solle seine Wertsachen rausrücken, wurde mit einem Faustschlag in die Magengrube des 14-Jährigen Nachdruck verliehen. Der Geschädigte setzte sich spontan und erfolgreich zur Wehr, in dem er um sich schlug und davon rannte. Wenig später kam es zur Anzeigenerstattung bei der Polizei.

Jetzt sucht die Polizei mögliche Zeugen, die vielleicht sogar auf die Tat, oder ein verdächtiges Trio in der Innenstadt aufmerksam geworden sein könnten. Zumindest der Haupttäter soll hellgraue Joggingbekleidung getragen haben.

Weitere Hinweise auf Beschreibungen oder Beobachtungen nimmt die Kreispolizeibehörde Düren unter der Rufnummer 02421/949-0 entgegen.

Auch ein versuchtes Raubdelikt kann unabhängig vom Erfolg zu erheblichen Freiheitsstrafen führen. Das gilt auch für jugendliche Straftäter die immer noch der Meinung sind, dass ein „Abziehen“ meist jüngerer oder scheinbar körperlich unterlegener Opfer eine Bagatellstraftat sei. Es handelt sich um alles andere als einen Spaß; Täter können wegen eines Verbrechens nach § 249 StGB (Raub) beziehungsweise nach § 255 StGB (Räuberische Erpressung) durchaus mit Freiheitsstrafen ab einem Jahr rechnen. Die Polizei hat ein hohes Interesse an der Aufklärung der Straftat.

Die Ermittlungen dazu dauern an.