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Bereits sieben Bürgerentscheide im ersten Halbjahr 2024, u.a. in Titz


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Auch im ersten Halbjahr 2024 mischen sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen rege mithilfe von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden kommunalpolitisch ein. Insgesamt 14 Bürgerbegehren wurden neu eingeleitet und sieben Abstimmungen fanden statt. Bei dem Bürgerbegehren für die Ausweisung eines Nationalparks im Kreis Kleve handelt es sich um das 1000. Bürgerbegehren seit Einführung des Verfahrens im Jahr 1994. Mit der Abstimmung über die Ausweisung des Nationalparks Egge im Kreis Paderborn hat der 300. Bürgerentscheid stattgefunden. Das geht aus der am 11.07.2024 von Mehr Demokratie in Köln veröffentlichten Halbjahresbilanz Bürgerbegehren 2024 hervor. „Das Jahr 2024 hält gleich drei direktdemokratische Jubiläen in NRW parat. Vor 30 Jahren wurden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als Verfahren eingeführt, im April wurde das 1000. Bürgerbegehren eingeleitet und im Juni hat der 300. Bürgerentscheid seither stattgefunden. Für Demokratinnen und Demokraten ist das
ein Grund zum Feiern“, so Achim Wölfel, NRW-Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden insgesamt 14 Bürgerbegehren neu eingeleitet und 18 Verfahren abgeschlossen, die teilweise noch aus dem Jahr 2023 stammen. Von den abgeschlossenen Verfahren führten zwei zu einem Kompromiss zwischen den Initiatoren und den jeweiligen Gemeinden. Ein Verfahren wurde nicht eingereicht, eines wurde zurückgezogen, eines hatte zu wenige gültige Unterschriften und eines wurde durch einen neuen Ratsbeschluss positiv angenommen. Fünf Begehren wurden aus verschiedenen Gründen für unzulässig erklärt. Insgesamt sieben Verfahren mündeten in einem Bürgerentscheid.

Derzeit sind 11 Verfahren offen. Bislang lassen sich keine bestimmten thematischen Schwerpunkte für das Jahr ausmachen. Themen wie Nationalparks, die Sanierung oder der Neubau von Rathäusern sowie die Frage über den Standort von Unterkünften für Geflüchtete sind jedoch, wie in den Vorjahren, erneut vertreten.

Die Bürgerentscheide im Überblick

In Hörstel stimmten 68,9% der Wahlberechtigten über den Neubau des Rathauses ab. Die Landgemeinde Titz verzeichnete eine Wahlbeteiligung von 70,9% bei der Abstimmung über eine Geflüchtetenunterkunft. In Raesfeld war die Beteiligung mit 74,1% am höchsten, dort wurde über die zukünftige Nutzung des Jugendhauses Erle entschieden. Alle Bürgerentscheide fanden parallel zur Europawahl statt, was sich regelmäßig in einer deutlich überdurchschnittlichen Abstimmungsbeteiligung zeigt.

In Titz wurden zudem die Abstimmungsunterlagen automatisch an die Wahlberechtigten versendet, ebenso in den Kreisen Höxter und Paderborn sowie in den Städten Goch und Soest. Hier variierte die Wahlbeteiligung: In Goch stimmten nur 27,3% der Wahlberechtigten ab, während in Soest die Beteiligung bei 38,0% lag. Der Bürgerentscheid in Goch scheiterte am Zustimmungsquorum. Dieses besagt, dass zusätzlich zur einfachen Mehrheit ein bestimmter Anteil der Bürger im Sinne der Initiative abstimmen muss, damit der Bürgerentscheid gültig ist. In den ländlichen Kreisen Höxter (58,6%) und Paderborn (47,5%) war die Wahlbeteiligung auffällig hoch, wo ebenfalls die Abstimmungsunterlagen automatisch versendet wurden.

Die Zahlen entsprechen der Bilanz von 2020-2023, die der Landesverband erstellt hat. Laut dieser liegt die durchschnittliche Beteiligung bei Bürgerentscheiden mit automatischer Zusendung der Abstimmungsunterlagen bei 45,2%, ohne automatische Zusendung bei 31,6%. Bei den in diesem Jahr aufgeführten Bürgerentscheiden mit automatischer Zusendung liegt die Wahlbeteiligung im Schnitt stabil bei 48,5%, was eine leichte Verbesserung darstellt. „Die Beteiligung an Abstimmungen sollte für die Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich sein. Müssen die Unterlagen für die Abstimmung erst noch beantragt werden, stellt das eine zusätzliche Hürde dar, die weder nötig noch sinnvoll ist“, kommentiert Wölfel.

Hintergrund

Seit der Einführung von Bürgerbegehren in NRW im Jahr 1994 gab es bis Ende Juni 2024 insgesamt 1.004 Verfahren. Diese unterteilen sich in 972 Bürgerbegehren und 32 Ratsbürgerentscheide. Von den 972 Bürgerbegehren sind über 324 unzulässig, was genau ein Drittel ausmacht. Insgesamt fanden 301 Bürgerentscheide statt. 120 Bürgerbegehren scheiterten unecht, was einem Anteil von 39,9%Prozent entspricht. 110 endeten im Sinne des Begehrens (36,5%) und 69 nicht im Sinne des Begehrens (22,9%). NRW belegt im Vergleich der Bundesländer den ersten Platz, was den Anteil unecht gescheiterter Bürgerentscheide angeht.

Stichtag der Analyse war der 30.06.2024. Als Grundlage diente die „Datenbank Bürgerbegehren“. Die Daten werden in einem Kooperationsprojekt zwischen der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung an der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg erhoben. Unterstützt wird das Projekt von Mehr Demokratie e.V.

Weiterführende Informationen:

1. Jahresbilanz Bürgerbegehren NRW 2023: https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/jahresbilanz-buergerbegehren-nrw-2023-fast-haelfte-der-buergerentscheide-scheitert-am-zustimmungsquorum

2. Zwischenbilanz Bürgerentscheide in NRW: https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/aktuell/zwischenbilanz-automatische-zusendung-von-abstimmungsunterlagen-bei-buergerentscheiden-2020-2023

3. Thesenpapier: https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/was-wir-wollen/abstimmungsregeln

Quelle: Mehr Demokratie e.V.