Überall werden neue Wohnungen gebraucht. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, den sogenannten „Bau-Turbo“ einzuführen. Damit soll der Wohnungsbau beschleunigt werden. Die Stadt Düren möchte die neuen Möglichkeiten nutzen. Im Ausschuss für Stadtentwicklung steht deshalb in der Sitzung am 25. Juni ein Grundsatzbeschluss auf der Tagesordnung. Die Politik formuliert allerdings einige Bedingungen und Einschränkungen.
Was ist der Bau-Turbo?
Der Wohnungsbau dauert in Deutschland wegen der aufwändigen Planungs- und Genehmigungverfahren oft sehr lang. Die Bundesregierung möchte diese Prozesse nun beschleunigen und vereinfachen. Mit einer Novelle des Baugesetzbuches hat sie dafür Ende Mai die Grundlagen gelegt. Wohnungsbau soll Priorität bekommen und die Verfahren sollen einfacher und transparenter werden. Das soll die Kommunen entlasten. Diese Änderungen werden als „Bau-Turbo“ bezeichnet.
Grenze bei 20 Wohneinheiten
Die Stadt Düren will grundsätzlich die neuen rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Schließlich gibt es auch in der wachsenden Stadt nicht genug Wohnungen. Der „Bau-Turbo“ soll nächste Woche im Ausschuss für Stadtentwicklung mit einem Grundsatzbeschluss eingeführt werden.
Dabei wird zukünftig gemäß § 36a BauGB nach der Größenordnung von Bauprojekten unterschieden. Bei größeren Vorhaben, die mindestens 20 Wohneinheiten umfassen oder für die gesamte Stadt von Bedeutung sind, muss der Ausschuss zustimmen. Kleinere Bauprojekte kann der Bürgermeister mit der Verwaltung genehmigen. Nach einem Jahr soll es einen Erfahrungsbericht geben.
Stadt Düren stellt Bedingungen
Zugleich schränkt die Stadt die Anwendung der neuen Möglichkeiten ein, indem sie einige Bedingungen stellt, die für den „Bau-Turbo“ erfüllt werden müssen.
- Das Genehmigungsverfahren gilt nur in Gebieten, die im neuen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche oder gemischte Fläche vermerkt sind, um Konflikte mit Gewerbe und Industrie zu vermeiden.
- Die städtebauliche Entwicklung und Ordnung darf nicht beeinträchtigt werden.
- Es geht nur um neue Wohneinheiten. Reine Erweiterungen sind ausgeschlossen.
- Größere Projekte müssen vorab mit der Planungsabteilung im Amt für Stadtentwicklung abgesprochen werden, um eine Genehmigungsfiktion zu vermeiden und Probleme vorab zu erkennen.
- Die genehmigten Projekte müssen zwingend umgesetzt werden und es darf keine Spekulation mit Bauland vorkommen.
- Bei größeren Projekten muss die Baulandstrategie der Stadt Düren angewendet werden. Dabei geht es um eine Quote für öffentlich geförderten Wohnraum sowie Standards für Energie und Bau.
- Der Klimawandel muss berücksichtigt werden und Hitzeinseln sollen vermieden werden.
- Soweit wie möglich soll der Gestaltungsbeirat der Stadt eingebunden werden.
Außerdem müssen Grundsätze eingehalten werden, die auch bei bisherigen Bebauungsplänen Anwendung finden. Dazu gehören gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die Einhaltung von Fachgesetzen, der Schutz von Nachbarn und Eigentum sowie die Gleichbehandlung.
Erster Anwendungsfall: Dechant-Vaßen-Straße
Direkt im nächsten Tagesordnungspunkt der Ausschusssitzung gibt es dann auch den ersten Fall, in dem der „Bau-Turbo“ angewendet werden soll. Es geht um das Wohnungsbauprojekt an der Dechant-Vaßen-Straße, das seit sieben Jahren ruht. Dort sollen auf dem Gelände der ehemaligen Firma Heyder Wohnungen entstehen.
Eine Wohnungsbau GmbH aus Kreuzau plant entlang der Dechant-Vaßen-Straße 2-8 und Hohenzollernstraße 18 den Neubau von insgesamt 44 Eigentumswohnungen mit zusammen rund 3.500 m² Wohnfläche. Im ersten Abschnitt geht es in der Mitte des Geländes um elf Zwei- und sieben Drei-Zimmer-Wohnungen. Der zweite Teil des Projekts umfasst einen Umbau und eine Aufstockung des ehemaligen Fabrikgebäudes mit drei Maisonette-Wohnungen, acht Wohnungen mit zwei bis vier Zimmern und einer Büro-Einheit im Erdgeschoss. In den restlichen beiden Bauabschnitten sollen nochmal jeweils sieben Wohnungen hinzukommen.
Eine zentrale Heizanlage über Wärmepumpen soll die Wohnungen mit Fußbodenheizungen wärmen. Außerdem wird bei allen Objekten Photovoltaik installiert. Die PKW-Stellplätze sollen innerhalb der Gebäude eingerichtet werden. Das ermöglicht eine Entsiegelung der verbleibenden Flächen.
Die Bedingungen für den „Bau-Turbo“ gelten in diesem Fall als erfüllt. Da es um mehr als 20 Wohneinheiten geht, ist der Ausschuss für die Zustimmung zuständig.








Die historische Fassade des ehemaligen Gebäudes der Firma Heyder (Foto: