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Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2020/2021

Foto: CreativCollection


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Düren. Das Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Düren weist daraufhin, dass die Anmeldetermine für die schulpflichtigen Kinder des Schuljahres 2020/2021 näher rücken. Für den Bereich der Stadt Düren können in der Zeit von Montag, den 23.09.2019, bis Donnerstag, den 26.09.2019, Schulneulinge in den Grundschulen angemeldet werden.

Zum Schuljahr 2020/2021 werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 01.10.2020 das 6. Lebensjahr vollendet haben, also die Mädchen und Jungen, die in der Zeit zwischen dem 01. Oktober 2013 und dem 30. September 2014 geboren sind. Zur Schulanmeldung erhalten die Eltern dieser Kinder eine Benachrichtigung durch das Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt.
Nach dem 30. September 2014 geborene Kinder können ebenfalls angemeldet werden. Die Entscheidung über die Aufnahme ist abhängig vom Ergebnis der Prüfung der Schulfähigkeit.

Die Schulen nehmen die Anmeldungen in der Regel vormittags in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr entgegen. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich aber, mit den Sekretariaten der Grundschulen einen Anmeldetermin zu vereinbaren.
Die Anmeldungen an den Schulen der  Grundschulverbünde in Derichsweiler/ Gürzenich, Grüngürtel/Arnoldsweiler und Lendersdorf/Niederau sind je nach Schulstandort auch am Freitag, dem 27.09.2019 möglich.

Die Wahl der Grundschule steht den Eltern für ihr Kind frei. Den Rahmen bildet dabei die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule. Die Anmeldung ist nur an einer Grundschule möglich. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine Aufnahme in der nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart innerhalb der Stadtgrenzen. Im Rahmen eventueller freier Kapazitäten können auch Kinder aufgenommen werden, die vom Standort der Schule weiter entfernt wohnen. Vor diesem Hintergrund werden die  Eltern werden gebeten, bei der Anmeldung einen Zweitwunsch anzugeben.

Zur Anmeldung ist das Kind mitzubringen. Zudem sind von den Eltern folgende Unterlagen vorzulegen: Die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, der Personalausweis oder der Reisepass des anmeldenden Elternteils sowie das Benachrichtigungsschreiben und die ausgefüllte „Erklärung zur Schulanmeldung und zum Sorgerecht“. Diese Erklärung haben die Eltern zusammen mit der Benachrichtigung erhalten.

Bei Fragen können sich Eltern an das Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Düren wenden, telefonisch unter der Rufnummer (02421) 25 25 04 oder per Mail an h.klinker@dueren.de.

Eltern, die ihr Kind an eine Privatschule anmelden möchten, sollten sich bei der entsprechenden Schule nach dem Anmeldeverfahren erkundigen.