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Coronavirus: Stadt Düren erlässt neue Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen

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Düren. Auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 13. März für die Durchführung von Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Teilnehmern/ Besuchern hat die Stadt Düren heute (15.03.) eine neue Allgemeinverfügung hierzu erlassen und veröffentlicht.

Demnach werden „bis einschließlich 19.04.2020 jegliche Veranstaltungen im Dürener Stadtgebiet unabhängig von den erwarteten Teilnehmern/Besuchern untersagt. Hiervon ausgenommen sind notwendige Veranstaltungen, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge zu dienen bestimmt sind. Zu den notwendigen Veranstaltungen gehören insbesondere solche, die der Nahversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln dienen, wie zum Beispiel Wochenmärkte, die nicht in geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden.“
Die Allgemeinverfügung tritt am 16.03.2020 in Kraft, der Text hängt im Bürgerbüro der Stadt Düren aus. Wie das Gesundheitsministerium NRW, so bittet auch die Stadt Düren alle Bürgerinnen und Bürger, selbst kritisch zu überprüfen, ob geplante Veranstaltungen, wie Feiern und private Termine, notwendig sind.