Düren. Auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 15. März 2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen hat die Stadt Düren heute (17.03.) eine neue Allgemeinverfügung hierzu erlassen.
Mit der Verfügung wird der aktuelle Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) für die Stadt Düren umgesetzt. Sie regelt insbesondere Betretungs- und Besuchsverbote sowie die Schließung von Einrichtungs- und Begegnungsstätten. Die Allgemeinverfügung tritt am 17.03.2020 in Kraft, der Text ist im Amtsblatt veröffentlicht und hängt als Notfallbekanntmachung im Bürgerbüro der Stadt Düren aus.
Die Erlasse und Maßnahmen des MAGS können hier nachgelesen werden: www.mags.nrw.de
Wie das Gesundheitsministerium NRW, so bittet auch die Stadt Düren alle Bürgerinnen und Bürger, selbst kritisch zu überprüfen, ob geplante Veranstaltungen, wie Feiern und private Termine, notwendig sind. Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit rasant verbreitet. Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der SARS-CoV-2-Infektionen müssen weiterhin kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung, insbesondere Verzögerung der Ausbreitungsdynamik ergriffen und Infektionsketten unterbrochen werden. Durch die durch diese Maßnahmen verlangsamte Weiterverbreitung des Virus kann die dringend erforderliche Zeit gewonnen werden, um im Interesse des Gesundheitsschutzes gefährdeter Personengruppen das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten.