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Coronavirus: Stadt Düren sagt Maimarkt und Maikirmes ab

Maimarkt in Düren (Foto: Frank Reiermann)


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Düren. Absagen von Veranstaltungen, um die dynamische Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gab und gibt es auch in Düren. Aktuell betrifft es jetzt den Dürener Maimarkt und die Maikirmes. Die Entscheidung zur Absage beider Veranstaltungen, die vom 30. April bis 3. Mai 2020 bzw. die Kirmes bis 4. Mai 2020 stattfinden sollten, hat heute der Verwaltungsvorstand der Stadt nach Empfehlung des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SaE) und in Absprache mit dem zuständigen Fachamt getroffen.

Für Dürens Baudezernent Niels-Christian Schaffert ist dieser harte präventive Schritt notwendig: „Für die Schaustellerinnen und Schausteller ist das sicherlich bitter und ein herber Schlag. Vorrang hat aber die Verantwortung der Stadt Düren als Veranstalterin für den Schutz und die Gesundheit der Dürenerinnen und Dürener.“

Grundlage auch für diesen erheblichen Eingriff in das öffentliche Leben sind die Vorgaben des Landesgesundheitsministeriums. Mit restriktiven und vorerst zeitlich begrenzten Maßnahmen soll die Ansteckungsgefahr mit dem neuartigen Virus verringert werden. Unter anderem Veranstaltungen sind nach der Coronaschutz-Verordnung untersagt. Auch wenn die Vorgaben der Verordnung zunächst bis zum 19.04.2020 befristet sind, so muss eine Entscheidung über die Durchführung von Maimarkt und Maikirmes jetzt getroffen werden, da bestimmte vertragliche und organisatorische Vorbereitungen in der Zeit danach nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden könnten.
Das betrifft beispielsweise im Einzelnen die Verträge an die Marktbeschicker und Schaustellerbetriebe, die auch im Hinblick auf mögliche Haftungsansprüche, neu erstellt und rechtlich geprüft werden müssten und erst danach an die Beteiligten verschickt werden könnten. Aber auch die notwendige Machbarkeitsprüfung des Veranstaltungsplans, insbesondere des Aufstellplans der Maikirmes, wäre mit Blick auf die Kürze der Frist nach dem 19. April nicht umsetzbar. Zudem müsste jetzt eine Auftragsvergabe an Feuerwehr, Sanitäts- und Sicherheitsdienst erfolgen, die Einrichtungen sind aber infolge der Corona-Epidemie schon jetzt an die Grenzen ihrer Kapazitäten angelangt.

„Auch wenn die Beteiligten, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen im Marktwesen, alles für eine Umsetzung der beiden Veranstaltungen tun würden, so sieht es in Zeiten der ‚Corona-Realität‘ anders aus. Eine Durchführung ist unter den gegebenen Umständen leider nicht umsetzbar.“, betont Niels-Christian Schaffert.