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Regelung an Wochenmarkttagen: Fahrräder abstellen – Konflikte vermeiden

Symbolbild Rathaus (Foto: Markus Schnitzler)


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Düren. Seit vielen Jahrzehnten erfreut sich der Dürener Wochenmarkt großer Beliebtheit. Inzwischen an seinen angestammten Platz auf dem Markt zwischen Rathaus und Annakirche gekehrt und mit einer neuen, großzügigen Anordnung der Verkaufsstände versehen, kommt es dennoch immer wieder zu brenzligen Situationen zwischen Fußgängern sowie Radfahrerinnen oder Radfahrern. Dann erreichen in unregelmäßigen Abständen entsprechende Beschwerden das Bürgerbüro. So wie jetzt in einem formulierten Bürgerantrag, mit dem sich jüngst der Steuerausschuss beschäftigte.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Unter dem Titel „Verhalten auf dem Wochenmarkt“, festgeschrieben im § 7 der Wochenmarktsatzung der Stadt Düren, ist unter Absatz 3 zu lesen: „Es ist insbesondere unzulässig: … Motorräder, Fahrräder, Mopeds oder ähnliche Fahrzeuge … mitzuführen.“

Die Stadt richtet daher noch einmal eindringlich den Appell an alle Radfahrerinnen und Radfahrer, den Wochenmarkt an den jeweiligen Wochenmarkttagen zu umfahren oder im Falle eines Marktbesuches die Fahrräder an den vorgesehenen Plätzen in der Innenstadt abzustellen.

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