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Rettungsschirm für infolge der Corona-Pandemie gefährdete ehrenamtlich getragene Vereine

Symbolbild Rathaus (Foto: Markus Schnitzler)


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Düren. Der Rat der Stadt Düren hat in seiner Sitzung vom 29.04.2020 einen Rettungsschirm für infolge der Corona-Pandemie gefährdete ehrenamtlich getragene Vereine beschlossen. Betroffene Vereine haben die Möglichkeit, sich für eigene Veranstaltungen unabweisbar angefallene Kosten in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro pro Verein im Falle einer zur Bekämpfung der Corona-Pandemie notwendigen Veranstaltungsabsage im laufenden Jahr 2020 erstatten zu lassen.

 

Der Erstattungsbetrag muss mithilfe eines Formular erfolgen, das unter https://www.dueren.de/assets/userfiles/corona/Antrag_auf_Gewaehrung_eines_Zuschusses.pdf  zum Download bereitgestellt ist. Dem ausgefüllten Formular sind alle Bestätigungen bzw. Nachweise unbedingt beizufügen. Dies gewährleistet eine zügige Bearbeitung. Die Antragstellung ist bis zum 28.02.2021 möglich.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Eine Bestätigung des Vereins, dass er gemeinnützig ist, ausschließlich ehrenamtlich geführt wird, keine vorrangigen Hilfeleistungen in Anspruch nehmen kann und eine eigene Veranstaltung im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie absagen musste. Nachweise über die unabweisbar angefallenen Kosten im Rahmen einer abgesagten Veranstaltung müssen erbracht werden.

Wichtige weitere Hinweise: Ein entgangener Gewinn kann nicht geltend gemacht werden, ebenso sind Eigenleistungen nicht erstattungsfähig.

Es ist zu beachten, dass für Veranstaltungen, die im weiteren Verlauf dieses Jahres noch abgesagt werden, ein strengerer Maßstab hinsichtlich der Unabweisbarkeit der Kosten angelegt wird.