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Aktuelle Informationen der Stadt Düren zur Corona-Lage

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Wie der Kreis Düren mitteilt, sind die derzeitigen Inzidenzzahlen auch in der Stadt Düren weiter steigend. Die Stadt appelliert daher weiterhin eindringlich zur Einhaltung der in der Allgemeinverfügung des Kreises Düren vorgeschriebenen Verhaltensregeln und der Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales  für den Kreis Düren lautet: 138,3. Aktuell gibt es in der Stadt Düren 409 Infizierte (Stand: (12.03.). Die Gesamtzahl der seit Ausbruch der Pandemie bisher positiv getesteten Menschen in der Stadt beträgt 4.038 (Quelle: Kreis Düren).
Die aktuellen Daten zur Corona-Situation im Kreis Düren finden Sie unter www.kreis-dueren.de.

Maskenpflicht im Dürener Innenstadtbereich im Einzelfall aufgehoben

Das Verwaltungsgericht Aachen hat die seit vergangenem Samstag bestehende Maskenpflicht im erweiterten Kerngebiet der Stadt Düren sowie in Rölsdorf und Birkesdorf in einem Eilverfahren nur für einen einzelnen Bürger vorläufig aufgehoben. Zudem gilt für ihn auch das sogenannte Verweilverbot in Parks und Grünanlagen nicht mehr. Er war speziell gegen die Maskenpflicht und Verweildauer in Parks und Grünanlagen im Rahmen eines Eilverfahrens vorgegangen. Das Aachener Veraltungsgericht entschied, dass diese beiden Gebote für ihn persönlich aufgehoben werden – für alle anderen Menschen gelten sie allerdings weiter.

Zur Begründung sagte das Gericht, nicht der Kreis, sondern die Stadt Düren sei zuständig. Die Allgemeinverfügung beziehe sich nur auf Teilbereiche der Stadt und damit auf den Zuständigkeitsbereich einer Ordnungsbehörde (in diesem Fall der Stadt Düren). Zudem seien die Regelungen „voraussichtlich rechtswidrig“, begründete das Gericht.

Diese Sicht will der Kreis Düren nun überprüfen lassen und legte deshalb heute Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ein. Weitere Informationen hierzu sind der Pressemitteilung des Kreises Düren unter www.kreis-dueren.de zu entnehmen.

Aktuelle Informationen zu den kostenlosen Schnelltests

Am Sonntag, 14. März, bietet der Kreis Düren wieder unter coronakonformen Bedingungen kostenlose Schnelltests im Kreishaus in Düren (Bismarckstr. 16, Haupteingang) und in der Geschäftsstelle der Kreisverwaltung in Jülich (Düsseldorfer Str. 6) an. Geschulte Mitarbeiter der Johanniter-Unfallhilfe werden von 9 bis 17 Uhr die Nasenabstriche entnehmen, die Ergebnisse liegen nach 15 Minuten vor. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Selbstverständlich wird darauf geachtet, dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Ein Hinweis: Die Schnelltest sind eine gute Methode, um festzustellen, ob im Moment des Abstrichs eine Infektion vorliegt oder nicht. Ein negatives Schnelltest-Ergebnis entbindet nicht von der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Sollte der Schnelltest ein positives Ergebnis zeigen, kann direkt im Anschluss ein aussagekräftiger PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.
Ein kostenloser Schnelltest pro Woche steht jedem Bürger in Deutschland zu, demnächst kann dieser auch bei einigen niedergelassenen Ärzten, in Apotheken und in Zahnarztpraxen im Kreis Düren gemacht werden. Das Angebot wird stetig erweitert und befindet sich zurzeit im Aufbau. (Quelle: Kreis Düren)

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage mit Verweisungen auf die jeweiligen Informationsseiten gibt es auf der Homepage der Stadt Düren unter www.dueren.de