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Kommentar zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Maskenpflicht und Allgemeinverfügung des Kreises Düren

Frank Reiermann


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Die Entscheidung des Verwaltungsgericht ist eine Klatsche für Landrat und Bürgermeister. Das Verwaltungsgericht stellte fest:

  • Der Landrat ist nicht zuständig
  • Die Voraussetzungen für die Maskenpflicht sind nicht erfüllt. Hierzu gab es bereits eine Entscheidung des Gerichts.
  • Das Verweilverbot reduziert nicht das Infektionsrisiko und ist unverhältnismäßig

Die Stadt Düren hatte sich mit der Maskenpflicht bereits eine Niederlage beim Verwaltungsgericht eingefangen. Jetzt hat der Landrat, der nicht zuständig war, genau das gleiche gemacht. Mir persönlich fehlt hier bei den Behörden Stadt Düren und Kreis Düren der notwendige Respekt vor den Entscheidungen des Gerichts. Wenn den Behördenchefs die Entscheidungen nicht passen, können sie Rechtsmittel einlegen. Einfach ignorieren geht gar nicht.

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