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Aktuelle Informationen der Stadt Düren zur Corona-Lage

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In der Stadt Düren gibt zum Stand 22.03. insgesamt 465 Corona-Infizierte. Die Gesamtzahl der seit Ausbruch der Pandemie bisher positiv getesteten Menschen in der Stadt beträgt 4.319 (Quelle: Kreis Düren). Für die Stadt liegt die 7-Tagesinzidenz aktuell bei über 200.

Im Kreis Düren 818 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Die gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales für den Kreis Düren lautet: 148,1.

Die aktuellen Daten zur Corona-Situation im Kreis Düren sind unter www.kreis-dueren.de zu finden. Weitere Informationen gibt es auch beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw

Ordnungsamt kontrolliert weiterhin auch am Wochenende

Auch am vergangenen Wochenende hat das Ordnungsamt der Stadt Düren wieder die Einhaltung der Coronaschutz-Regelungen überprüft. Dabei waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SOD sowohl Samstag als auch Sonntag im Einsatz. Es war insgesamt ein ruhiges Wochenende, Verstöße wurden kaum festgestellt. Einige Menschenansammlungen an unterschiedlichen Orten wurden aufgelöst und Platzverweise ausgesprochen.

Nordrhein-Westfalen setzt OVG-Urteil um – Coronaschutzverordnung wurde angepasst

Aufgrund der heutigen (22.03.) Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen.

Die vom Oberverwaltungsgericht ausdrücklich als insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 qm Verkaufsfläche öffnen dürfen.
Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.

Die aktuelle Fassung der CoronaschutzVO ist zu finden auf: https://www.land.nrw/corona 

Weitere Hinweise

Die derzeitigen Inzidenzzahlen sind in der Stadt Düren steigend. Die Stadt appelliert weiterhin eindringlich zur Einhaltung der in der Allgemeinverfügung des Kreises Düren vorgeschriebenen Verhaltensregeln und der Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage mit Verweisungen auf die jeweiligen Informationsseiten gibt es auf der Homepage der Stadt Düren unter www.dueren.de