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Coronavirus: Stadt Düren erlässt eine neue Allgemeinverfügung

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Düren. Das Land NRW hat dem Antrag des Kreises Düren zugestimmt, wonach der Einzelhandel oder Museen und Bibliotheken weiter öffnen können, wenn Besucher einen negativen, tagesaktuellen Schnelltest vorweisen können. Dies ist in einer sogenannten Allgemeinverfügung (AV) des Kreises festgelegt.

Auch die Stadt Düren hat eine AV erlassen, in der ergänzende Corona-Regeln für das gesamte Stadtgebiet beschrieben sind.

Voraussetzung für die Zustimmung des Landes zur Kreis Dürener AV (www.kreis-dueren.de/bekanntmachungen) war die ausreichende flächendeckende Infrastruktur kostenloser Bürgertests (mit geschultem Personal). In mehr als 100 Apotheken und Zahnarztpraxen sind diese Schnelltests möglich. Zudem besteht sonntags die kostenlose Möglichkeit weiterer Schnelltests in Düren und Jülich (jeweils in der Kreisverwaltung). Wer ein negatives Testergebnis vorweisen kann, erhält eine Bestätigung, mit der er dann zum Beispiel Geschäfte oder Museen besuchen kann (sogenannte Laientests werden nicht akzeptiert). „Mit diesen umfänglichen Angeboten können wir es verantworten, den Handel oder Bibliotheken offen zu halten“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. Losgelöst von der Test-Option sind die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung zu sehen; sie gelten auch im Kreis Düren weiter. 

Die Stadt Düren hat als Ergänzung zur aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie zur Allgemeinverfügung des Kreises Düren eine weitere AV erlassen. Somit reagiert die Stadt auf die andauernd hohe Inzidenzzahl für das Stadtgebiet und die Erkenntnis, dass eine Vielzahl der Infektionen aus Treffen im privaten Rahmen resultieren. Hier ist es aus Sicht der Stadt erforderlich, dass lokal weitere Maßnahmen getroffen werden.
 
Hauptaugenmerk der städtischen AV sind daher unter anderem konkrete Regelungen zu Zusammenkünften und Kontakten im privaten wie auch im öffentlichen Raum, eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit, ein Grillverbot in allen städtischen Parks und Grünflächen sowie eine abweichend von der Coronaschutzverordnung bestehende Beschränkung der Anzahl von Kundinnen und Kunden in Einzelhandelsgeschäften oder in Dienstleistungseinrichtungen. Auch für das kommende Osterfest gibt es ergänzende Regelungen.

Die aktuelle Allgemeinverfügung wird heute (29.03.) im Amtsblatt der Stadt Düren veröffentlicht und ist im Internet unter  www.dueren.de/verwaltung-politik/bekanntmachungen abrufbar. Die aufgeführten Regelungen haben ebenso wie die anderen Einschränkungen des öffentlichen Lebens das Ziel, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 12. April.