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Stadt Düren erlässt neue Allgemeinverfügung mit zusätzlichen Beschränkungen

Symbolfoto Gesperrter Bolzplatz


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Ich habe die Verfügung mal gelesen und versucht die wichtigsten Regeln einzuordnen. Das Amtsblatt mit der kompletten Allgemeinverfügung findet sich hier:

https://www.dueren.de/assets/userfiles/newsletter/amtsblatt/2021/Amtsblatt_17_20210426.pdf

Die Allgemeinverfügung der Stadt Düren wurde verlängert und angepasst. Damit gilt in Düren jetzt:

  1. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes (Notbremse),
  2. die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW,
  3. die Allgemeinverfügung der Stadt Düren.

Grillen in Parks ist weiterhn auch da verboten, wo es vorher erlaubt war.

Bolzplätze und Fitnessgeräte in öffentlichen Parks und Grünanlagen dürfen nicht benutzt werden. Die Ausübung von Individualsport, ist aber laut Infektionsschutzgesetz erlaubt.

Während bisher Kinder und Erwachsene ab 12 Monaten auf Spielplätzen nicht essen oder trinken durften, hat man das Alter jetzt auf 6 Jahre angehoben. Ab 19 Uhr dürfen Spielplätze nicht mehr betreten werden. Zusätzlich gilt auf Spielplätzen jetzt eine Maskenpflicht. Die Kontaktbeschränkungen des Infektionsschutzgesetzes gelten zusätzlich (maximal eine zusätzliche Person). Weiterhin gilt ab 22 Uhr die Ausgangssperre.

Besucher einer Schule müssen jetzt bereits im Umkreis von 150 m um die Schule eine Maske tragen. Schulen werden aber aufgrund der Corona-Notbremse am Mittwoch sowieso geschlossen. Wer vor der Schule steht, diese aber nicht besuchen möchte, braucht keine Maske zu tragen.

Weniger Teilnehmer und Maskenpflicht bei Trauungen: Maximal eine Person pro 20 qm. Wenn man davon ausgeht, dass für eine Trauung ein Standesbeamter, zwei Brautleute und zwei Trauzeugen erfolrderlich sind, muss der Raum hierfür mindestens 100 qm groß sein.

Ganz besonders kompliziert wird es, wenn man Speisen und Getränke erwirbt:

Wenn man sich im Umkreis von 10 m um das Geschäft befindet, muss man eine Maske tragen. Wenn man die erworbenen Speisen verzehren will, darf man die Maske abnehmen. Dann muss man aber stehen bleiben. Generell darf man die Speisen aber im Umkreis von 50 m um das Geschäft ohnehin nicht verzehren, weil das ist durch die Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW geregelt. Im Umkreis von mehr als 50 m um das Geschäft besteht aber sowieso keine Maskenpflicht.

Hier die Anleitung zum Kauf und Verzehr von Speisen in der Stadt Düren:

  • Maske auf und Speise kaufen.
  • Vom Geschäft weggehen. Nach 10 m darf die Maske abgenommen werden.
  • Nach 50 m darf verzehrt werden, und weil hier keine Maskenpflicht gilt, auch im Gehen.

Die Masken-Sonderregelung für Kitas wurde erfreulicherweise entfernt.

Angemerkt:

Die amtliche Verkündung einer neuen Regelung ist das eine, die Akzeptanz in der Bevölkerung das andere. Partys in Parks und auf Spielplätzen zu unterbinden finde ich gut. Die restlichen Regelungen überlagern sich aber mit Regelungen auf Bundes- und Landesebene. Da stellt sich die Frage, ob die Allgemeinverfügung wirklich erforderlich ist.