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WVER: Gemeinsame Pressemitteilung: Erftverband und Wasserverband Eifel-Rur gründen Klärschlammkooperation


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Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) mit Sitz in Düren und der Erftverband (EV) mit Sitz in Bergheim unterzeichneten jetzt einen Gesellschaftervertrag zur Gründung der KKR („Klärschlammkooperation Rheinland GmbH“). Diese soll in Zukunft die Verbrennung des auf den Kläranlagen beider Verbände anfallenden Klärschlamms entsprechend der Vorgaben der novellierten Klärschlammverordnung sicherstellen.

Der Gesetzgeber sieht darin vor, dass ab 2029 Phosphor aus dem Klärschlamm zurückgewonnen werden soll. Phosphor ist essentiell für das Leben und die natürlichen Phosphorreserven sind begrenzt. Eine wirtschaftliche und zielgerichtete Rückgewinnung ist nur möglich, wenn der Klärschlamm in Zukunft in sogenannten Monoklärschlammverbrennungsanlagen entsorgt wird.

Beide Verbände verfügen zusammen über 70 Kläranlagen in den Einzugsgebieten von Rur und Erft. In diesen Gebieten, die eine Fläche von 3.900 km² umfassen, wird das Abwasser von 1,85 Mio. Menschen sowie aus Gewerbe und Industrie entsorgt. Dabei fallen pro Jahr ca. 156.000 Tonnen entwässerter Klärschlamm an. Dies entspricht einer Trockenmasse von ca. 40.000 Tonnen.

Die Kooperation dient dem Zweck, den Klärschlamm durch die entsprechende Menge gemeinsam wirtschaftlich entsorgen zu können. Ebenso soll ein hohes Niveau an Umwelt- und Klimaschutz erreicht werden. Die KKR soll keine Gewinne erwirtschaften, um die Verbandsbeiträge niedrig zu halten. Bisher wird der Klärschlamm noch in den umliegenden Kohlekraftwerken mitverbrannt, wobei aber eine Phosphor-Rückgewinnung wegen des vergleichsweise geringen Anteils am Gesamtbrenngut nicht möglich ist.

Im Zuge der Unterzeichnung des Gesellschaftervertrags am Sitz des WVER in Düren durch die Verbandsvorstände Dr. Joachim Reichert (WVER) und Dr. Bernd Bucher (EV) wurden Stefan Ruchay, Finanz- und Verwaltungsdezernent des Wasserverbands, und Prof. Heinrich Schäfer, Leiter des Bereichs Abwassertechnik beim Erftverband, zu Geschäftsführern der neu gegründeten GmbH bestimmt.

Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Monoklärschlammverbrennungsanlage wird die neue GmbH per Ausschreibungsverfahren zunächst einen strategischen Partner suchen. Dieser sollte über einen Standort für eine Klärschlammverbrennungsanlage verfügen, Erfahrungen bei der Schlammverbrennung besitzen und ggf. auch die zu errichtende Verbrennungsanlage Anlage mit der KKR zusammen betreiben.