Ihre Anzeige hier? Jetzt informieren

Diskussion über zusätzlich Gebetsrufe der DITIB-Gemeinde

Faith-Moschee in Düren


Ihre Anzeige hier? Jetzt informieren

Am heutigen Dienstag diskutiert der Integrationsrat der Stadt Düren über einen Antrag der DITIB-Gemeinde zur Ausweitung der Gebetsrufe. Der Antrag findet sich im Ratsinformationssystem der Stadt Düren. Gegenstand des Antrags ist, dass zusätzlich zu den regelmäßigen Gebetsrufen auch Gebetsrufe zu besonderen Anlässen, wie Todesfälle und Beerdigungen erfolgen sollen.

In einer regen Diskussion in der Facebook-Gruppe „Du bist wirklich aus Düren, wenn …“ gab es binnen eines Tages 140 Kommentare. Viele Kommentare wurden mit Likes unterstützt. Dabei sind die Reaktionen gemischt. Die überwiegende Mehrheit unterstützt dabei Kommentare, die die Beibehaltung des Status Quo fordern. Ebenfalls große Unterstützung finden Kommentare, die einen Bürgerentscheid fordern. In den Kommentaren wird ebenfalls auf den Uhrschlag der Annakirche verwiesen.

Die Diskussion auf Facebook wurde von einem Profil angestoßen, das gerade frisch angelegt wurde und in dem keine weiteren Informationen hinterlegt sind. Die Diskussionsbeiträge stammen jedoch von Gruppenmitgliedern, die länger online sind und auch ausführliche Profile haben.

Informationen zur Fatih-Moschee finden sich im Wikipedia-Artikel. Demnach wurden die Gebetsrufe im Jahr 1985 mit einer Klage durchgesetzt. Diese Information konnten wir nicht überprüfen.

Wie ist der rechtliche Hintergrund?

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass „Liturgisches Glockengeläute (hier: dreimal tägliches Angelusläuten) … im herkömmlichen Rahmen regelmäßig keine erhebliche Belästigung, sondern eine zumutbare, sozialadäquate Einrichtung dar(stellt)“, BVerwG 02.09.1996 – 4 B 152/96

Entsprechend gibt es in Düren neben dem Gebetsruf der Moschee, auch regelmäßiges Glockengeläut der verschiedenen Kirchen. Wann geläutet wird, wird in Kirchen üblicherweise durch eine Läuteordnung festgelegt.

Angemerkt

Die DITIB-Gemeinde wendet sich an die Stadt, um eine Änderung einer relativ alten Genehmigung zu erreichen. Wer sich in unserer Stadt umschaut, wird zu der Erkenntnis kommen, dass das ursprünglich katholische Düren in den letzten Jahrzehnten viele neue Kulturen und damit auch Religionen bekommen hat. Damit sollte die Frage, ob der Gebetsruf der DITIB-Gemeinde ausgeweitet werden kann, kein Thema für den Integrationsrat sein. Es ist ein Thema des Bauausschusses oder einfach nur eine Aufgabe der Verwaltung zur rechtlichen Einordnung.

Die Mehrheit der Diskussionsteilnehmer scheint aber eine Ausweitung der aktuellen Regelung nicht zu befürworten. Hier ist also ein sorgfältiger Ausgleich der Interessen besonders wichtig. Insbesondere sollte vor einer Änderung genauer erklärt werden, in welchem Umfang die Religionsgemeinschaften bisher läuten oder zum Gebet rufen.

Die Durchführung eines Bürgerentscheids erscheint mir persönlich hier nicht erforderlich. Eine rechtliche Einordnung und ein Meinungsbild der Bevölkerung sollten eine ausreichende Entscheidungsgrundlage sein.