Mehrere Gebühren, die die Dürener Bürger bezahlen müssen, stehen am morgigen Mittwoch, 14. Dezember auf der Tagesordnung des Stadtrats. Eine Entscheidung von Ende September soll dabei zurückgenommen werden: Das Parken in der Stadt wird doch nicht teurer. Mehr bezahlen müssen die Bürger laut den Planungen demnächst trotzdem, nämlich wegen einer bevorstehenden Erhöhung der Abwassergebühren.
Die vorgesehene Entscheidung bezüglich der Parkgebühren ist als Dringlichkeitsentscheidung markiert. Sie macht einen Beschluss vom 28. September rückgängig. Demnach sollten zum 1. Januar 2023 die Parkgebühren steigen, weil eine Umsatz- und Ertragssteuer gemäß § 2b UStG hinzukam. Außerdem gab es Überlegungen, den Beitrag noch mehr zu erhöhen, um die Parkscheinautomaten nicht zu überlasten.
Mittlerweile ist aber eine Verlängerung einer Übergangsregelung im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes geplant. Daher wird die Regelung nach § 2b UStG nicht zum Jahreswechsel umgesetzt. Eine entsprechende Entscheidung des Bundesrates über die Übergangsregelung ist erst für den 16. Dezember, also nach der Dürener Stadtratssitzung geplant.
Die Dürener Autofahrer könnten also jetzt aufatmen, wenn da nicht noch der andere Tagesordnungspunkt wäre.
16% mehr beim Schmutzwasser
Der Stadtrat soll die 24. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Düren. Diese Änderung der Gebühren zum Jahreswechsel ist eine Erhöhung und zwar um 15,74% oder 105,60 € für einen Musterhaushalt. Ausgegangen wird dabei von 200 m3 Frischwasserbezug und 130 m2 versiegelter und angeschlossener Grundstücksfläche. Zukünftig setzen sich die jährlichen Kosten aus 3,08 € Schmutzwassergebühr pro cbm Frischwasserbezug und einer Niederschlagsgebühr von 0,94 € pro qm angeschlossener bebauter/befestigter Grundstücksfläche zusammen.
Begründet wird die Gebührenerhöhung mit einem Kostenanstieg bei der Stadtentwässerung Düren. Die Kosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Dazu gehören Personal- und Grundkosten, der Beitrag für den Wasserverband WVER sowie kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen. Kostenüber- und unterdeckungen werden damit verrechnet. Die genauen Berechnungen sind in den verlinkten Dokumenten zu sehen.