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Schöffinnen und Schöffen für Amts- und Landgericht gesucht

Symbolbild Amtsgericht (Foto: Markus Schnitzler)


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Die Stadt Düren sucht Schöffinnen und Schöffen, die am Amtsgericht Düren und dem Landgericht Aachen als ehrenamtliche Richter in Strafverfahren mitwirken. Sie sind dabei mit gleichem Recht und gleicher Stimme ausgestattet wie die Berufsrichterinnen oder Berufsrichter. Im ersten Halbjahr 2023 werden die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Düren wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Da die ehrenamtlichen Richter unter anderem auch Beweise, Zeugenaussagen, Gutachten und Urkunden bei ihrer Urteilsfindung würdigen und berücksichtigen müssen, wird außerdem eine gewisse Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die kann aus gesellschaftlichem Engagement und oder beruflicher Erfahrung bestehen, dabei steht aber nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Ausgeschlossen von der Wahl zum Schöffen sind Menschen, die in der Vergangenheit zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, also etwa Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete, und Religionsdiener können nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessenten für das Amt der Haupt- oder Hilfsschöffen können ihre Bewerbung schriftlich an die Stadt Düren – Amt für Recht und Ordnung, Wirteltorplatz 7, 52349 Düren – oder per Mail an rechtsamt@dueren.de senden.

Weitere Informationen gibt es unter anderem auf der Internetseite des Landesverbands NRW der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen unter www.schoeffen-nrw.de oder unter www.schoeffenwahl.de