Die VHS Rur-Eifel bietet am Dienstag, dem 19. März 2024, einen Vortrag zum Thema „Elternunterhalt und Schenkung“ an. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die Gefahr besteht, Unterhalt für Eltern zahlen zu müssen, wenn Eltern Kindern „falsch“ schenken.
Das Angehörigenentlastungsgesetz, das Anfang 2020 in Kraft getreten ist, hat erhebliche Erleichterungen für Kinder gebracht, die Eltern gegebenenfalls Unterhalt zahlen müssen. Denn nur bei einem Gesamteinkommen von mehr als 100.000 Euro sind die Kinder gegebenenfalls noch unterhaltspflichtig. Aber wie ist es mit Vermögen und wie ist es mit Schenkungen, die Eltern Kindern zu Lebzeiten erbracht haben? Können diese gefordert werden? Führen sie zu einer Zahlungspflicht“ Ein erfahrener Rechtsanwalt geht diesen Fragen im Rahmen der Veranstaltung auf den Grund.
Der Vortrag der VHS Rur-Eifel zum Thema „Elternunterhalt und Schenkung“ am 19. März beginnt um 18 Uhr und findet in Kooperation mit dem Familienzentrum St. Heribert Kreuzau statt. Anmeldungen werden im Familienzentrum unter der Telefonnummer 02422 6923 entgegengenommen.