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Zoll kontrolliert Friseursalons und Barbershops


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65 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 163 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am 05. April 2022 von 36 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Aachen gezielt überprüft. Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde gilt seit dem 1. Januar 2022 auch für das Friseurhandwerk. Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Mindestlohn und Scheinselbständigkeit eine Rolle. Vor Ort wurden zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sechs Sachverhalte erfordern weitere Prüfungen im Nachgang.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.