Das Verhalten eines Unfallverursachers am Dienstagnachmittag war an Respektlosigkeit und Aggressivität kaum zu überbieten. Er verbrachte die Nacht in polizeilichem Gewahrsam.
Gegen 16:40 Uhr wurde eine Streifenwagenbesatzung zu einem Verkehrsunfall geschickt, der sich kurz zuvor im Steinweg ereignet hatte. Ein 58 Jahre alter Rollerfahrer aus Jülich hatte zwei verkehrsbedingt wartende Fahrzeuge vorschriftswidrig überholt und war in einer Fahrbahnverengung mit einem entgegen kommenden Pkw zusammengestoßen. Dessen 68-jähriger Fahrer blieb unverletzt, doch der Unfallverursacher selbst kam samt Zweirad zu Fall und verletzte sich leicht. Eine Behandlung durch hinzugerufene Rettungskräfte lehnte er allerdings ab. Auch gegen die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen hatte der Jülicher Einwände. Diese brachte er jedoch nicht nur verbal vor, sondern widersetzte sich den Polizeibeamten auch körperlich.
Er erklärte freimütig, nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Wegen seiner Angaben, er habe sowohl vor dem Unfall als auch danach Alkohol konsumiert, wurde zunächst ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 2,32 Promille ergab. Dieses Ergebnis zog einen Transport zur Polizeiwache und eine dort zu entnehmende Blutprobe nach sich. Doch hiermit war der zunehmend aggressive 58-Jährige nicht einverstanden. Er bedrohte die Beamten mit Gesten und deutete an, sie erschießen zu wollen. Weiterhin schlug er mit den Fäusten nach ihnen und versuchte, sie zu treten, woraufhin die Polizisten ihn zu Boden bringen und ihm Handfesseln anlegen mussten. Wiederholt versuchte der völlig aufgebrachte Jülicher, die Beamten gezielt durch Tritte zu verletzen, was ihm jedoch nicht gelang. Stattdessen beleidigte er sie fortwährend mit zahlreichen Schimpfwörtern.
Auf der Polizeiwache konnte ihm ein Arzt zwei Blutproben entnehmen, deren spätere Auswertung den Grad seiner Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt und während der massiven Widerstandhandlungen angeben wird. Nach seiner Ausnüchterung konnte der Mann am frühen Mittwochmorgen aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden. Gegen ihn liegen nun diverse Strafanzeigen vor, die das Fahren unter Alkoholeinfluss, Verursachen eines Verkehrsunfalls, das Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis und den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung und Bedrohung als Tatvorwurf beinhalten