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Respektlosigkeit gegenüber Polizisten teuer bezahlt


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Fälle von respektlosem Verhalten gegenüber Polizisten gibt es immer wieder. In zwei Fällen kamen nun Respektlosigkeiten die Täter teuer zu stehen. In einem Fall wurde unter anderem der Führerschein entzogen, in einem anderen Fall wurde eine Geldstrafe von 1.000 Euro verhängt.

Der erste Vorfall liegt schon eine Zeit zurück. Während einer routinemäßigen Verkehrskontrolle im Januar 2018 zeigte sich ein damals 41-Jähriger uneinsichtig. Er beschimpfte und beleidigte die Beamten auf das Übelste, spuckte einer Beamtin sogar ins Gesicht und zeigte sich äußerst aggressiv. Er schlug und trat gegen seinen Pkw, schimpfte und tobte.

Die kontrollierenden Polizisten untersagten ihm daraufhin die Weiterfahrt, bis er sich beruhigt habe. Das wollte der in Düren wohnhafte Verkehrsteilnehmer jedoch nicht akzeptieren und machte Anstalten, seinen Pkw anzulassen und davon zu fahren. Dem Beamten sagte er: „Du kannst mich am Arsch lecken, ich fahre!“

Bei dem Versuch, den Mann aus seinem Pkw zu holen und ihm die Fahrzeugschlüssel abzunehmen, leistete der aufgebrachte Fahrer erheblichen körperlichen Widerstand. Die Beamten mussten Reizgas einsetzen und sich wiederholt als „Nazischweine“ beschimpfen lassen.

Schließlich gelang es, den Fahrzeughalter zur Polizeiwache Düren zu verbringen und dort in Gewahrsam zu nehmen.

Kürzlich fiel nun das Urteil gegen den 41-Jährigen: Er wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10,00 Euro verurteilt. Zusätzlich wurde durch das Straßenverkehrsamt in Düren die charakterliche Eignung zum Führen eines Pkw getestet. Bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zeigte sich der Beschuldigte ebenfalls nicht von seiner besten Seite, so dass das Straßenverkehrsamt seinen Führerschein bis auf weiteres einzog.

In einem weiteren Vorfall im April mussten sich Beamte der Polizei bei einer Personenkontrolle vor einer Dürener Diskothek als Hurensöhne beschimpfen lassen. Als die Polizisten die Personalien des 22-jährigen Mannes aufnahmen, betonte dieser, er habe einen guten Anwalt und werde für die Äußerung sowieso nicht bestraft. Der Richter entschied anders. Für seine Beleidigung wurde der Mann mit Wohnsitz in Düren zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.