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Entgegen der Einbahnstraße – und gegen einen Pkw


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Bei der Teilnahme am Straßenverkehr gilt der sogenannte Vertrauensgrundsatz: als Verkehrsteilnehmer darf man sich grundsätzlich darauf verlassen, dass auch andere sich an die vorgegebenen Regeln halten. Am Dienstagabend hielt sich eine Autofahrerin bewusst nicht an die Verkehrsregeln – und verursachte prompt einen Unfall.

Gegen 17:45 Uhr war die 47 Jahre alte Frau aus Zülpich mit ihrem Wagen auf der Straße „An der Windmühle“ – einer Einbahnstraße – unterwegs. Sie fuhr entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, um an der Einmündung zur Euskirchener Straße nach links auf diese abzubiegen. Bei diesem Vorgang kam es zur Kollision mit dem Wagen eines 54-jährigen Düreners, der auf dem linken der beiden Fahrstreifen der Euskirchener Straße in Richtung Friedrich-Ebert-Platz fuhr.

Bei der polizeilichen Unfallaufnahme gab der 54-Jährige an, dass er dem abbiegenden Fahrzeug nicht mehr ausweichen konnte. Die Zülpicherin erklärte, sie habe bewusst die Verkehrsregeln missachtet, da die Fahrt entgegen der Einbahnstraße und das Überfahren einer durchgezogenen Linie beim Abbiegen für sie eine Abkürzung darstellten.

Durch die Kollision der beiden Fahrzeuge entstand nicht nur ein Sachschaden in Höhe von etwa 4500 Euro, der Wagen der Unfallverursacherin musste später auch abgeschleppt werden. Der Autofahrer aus Düren wurde leicht verletzt und wollte sich selbstständig in ärztliche Behandlung begeben.