Am Sonntag verunfallten in Kreuzau Untermaubach drei Jugendliche, die ohne Führerschein mit den Wagen ihrer Eltern unterwegs waren. Einer der minderjährigen Fahrer hatte Alkohol getrunken.
Gegen 07:30 Uhr meldete eine Zeugin der Polizei zwei nicht weit voneinander entfernt verunfallte Pkw auf der K 31 am Ortsausgang von Untermaubach. An einem der zwei Wagen stünden drei junge Männer, die ihr gegenüber angaben, unverletzt zu sein und keine Polizei zu benötigen. Als die eingesetzten Beamten vor Ort eintrafen, wurden sie an einem der Unfallwagen bereits vom 17-jährigen Fahrer erwartet. Der junge Dürener, der der nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis war, gab an, er sei aus Richtung Straß gekommen und habe vor einer scharfen Linkskurve abgebremst. Dabei habe er die Kontrolle über den Pkw verloren und sei in die Leitplanke gefahren. Vor Schreck sei er sofort ausgestiegen und sei anschließend einige Meter die Straße in Richtung Straß hinauf spaziert. Dabei habe er festgestellt, dass hinter ihm ein weiteres Fahrzeug verunglückt sei. Wem dieses Auto gehöre und wer es fuhr, wisse er nicht.
Das zweite Auto stand ebenfalls von Straß kommend verlassen auf Höhe des Sportplatzes, so dass die Polizisten über eine Kennzeichenabfrage den Halter ermitteln mussten. Anschließend suchten sie die nähere Umgebung ab und trafen auf einen jungen Mann, der angab, alleine spazieren zu gehen. Nach seinen Personalien befragt stellte sich heraus, dass der Nachnahme des 16-Jährigen derselbe wie der der ermittelten Fahrzeughalterin war. Der Verdacht lag nahe, dass der junge Mann, ebenfalls ohne Führerschein, mit dem Auto seiner Eltern unterwegs gewesen war und nach dem Unfall die Flucht vom Unfallort ergriffen hatte. Ob ein Beifahrer mit im Wagen saß, konnte vor Ort nicht abschließend geklärt werden. Damit jedoch nicht genug: Der 16-Jährige Dürener gab zu, dass er am Abend zuvor Alkohol und Cannabis konsumiert hatte. Ein später im Krankenhaus durchgeführter Bluttest ergab einen Wert von 0,5 Promille.
Die Polizei geht davon aus, dass die Fahrer der beiden Autos sich kennen und gemeinsam auf der K 31 unterwegs waren. Fest steht jedoch: Beide erhielten eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem unerlaubten Gebrauch eines Fahrzeuges. Der 16-Jährige Fahrer muss sich zusätzlich wegen Straßenverkehrsgefährdung in Folge von Alkoholgenuss und Flucht vom Unfallort verantworten.