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Nach Geschwindigkeitsverstoß Motorrad und Führerschein beschlagnahmt

Symbolbild Polizei Düren (Foto: Markus Schnitzler)


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Hürtgenwald – Neben den möglicherweise nicht unerheblichen Folgen eines eingeleiteten Strafverfahrens, hatte ein Geschwindigkeitsverstoß für einen Kradfahrer am Samstagnachmittag im Bereich der B399 in Höhe Raffelsbrand auch unmittelbar spürbare Auswirkungen: sein Motorrad und sein Führerschein wurden beschlagnahmt.

Ein 61 Jahre alter Mann aus Übach-Palenberg befuhr mit seinem Motorrad die B 399 von Vossenack kommend in Richtung Lammersdorf. Zeitgleich führte dort der Verkehrsdienst der Polizei Düren eine Geschwindigkeitsmessung durch. Im Rahmen dieser Geschwindigkeitsmessung wurde der Übach-Palenberger, nach Abzug der Toleranz, mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Da in diesem Bereich lediglich 70 km/h erlaubt sind, hat der Fahrzeugführer mit einer erheblichen Geldbuße und einem Fahrverbot zu rechnen. Auf die Anhaltezeichen der eingesetzten Polizeibeamten reagierte er jedoch zunächst nur scheinbar und setzte seine Fahrt fort. Dabei touchiert er leicht den Arm des polizeilichen Anhaltepostens. Der Polizeibeamte blieb hierdurch unverletzt.

Wenig später geriet der 61-Jährige dann erneut, diesmal in Fahrtrichtung Vossenack, in das Sichtfeld der eingesetzten Verkehrsdienstbeamten. Den neuerlichen polizeilichen Anhaltezeichen kam der Biker nunmehr auch tatsächlich nach. Vor Ort bagatellisierte er die vorangegangene Situation. Neben dem dokumentierten Geschwindigkeitsverstoß sahen die eingesetzten Polizeibeamten jedoch im vorliegenden Sachverhalt auch den Anfangsverdacht eines „Verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ gemäß § 315 d Strafgesetzbuch als gegeben an. Das Motorrad und der Führerschein des Fahrzeugführers wurden deshalb vor Ort beschlagnahmt. Eine entsprechende Strafanzeige wurde gefertigt.