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Lokale Ergebnisse der länderübergreifenden Schwerpunktkontrollen zum „Car-Friday“

Symbolbild Polizei Düren (Foto: Markus Schnitzler)


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Die Polizei Düren hat sich am Karfreitag (07.04.2023) im Zeitraum von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr anlässlich des diesjährigen „Car-Friday“ mit eigenen, lageangepassten Schwerpunktkontrollen an einem länderübergreifenden Aktionstag beteiligt. Unter dem Slogan „Rot für Raser, Poser bzw. illegales Tuning“ sollten dabei verbotene Kraftfahrzeugrennen bekämpft und die sogenannte „Tuner- und Poserszene“ überwacht werden.

Am traditionellen Saisonstart für Auto-, Tuning- und Rennsportbegeisterte lag das Hauptaugenmerk auf technisch veränderten Fahrzeugen sowie Geschwindigkeitsverstößen. Die durchgeführten polizeilichen Maßnahmen sollen dazu dienen, Raser zu stoppen, die Hauptunfallursache Geschwindigkeit zu bekämpfen und für mehr Sicherheit auf der Straße zu sorgen.

Neben der Überprüfung von neuralgischen, szenetypischen Treffpunkten, richtete die Polizei im Kreis mehrere Kontrollstellen ein.

Die Bilanz: Die eingesetzten zivilen und uniformierten Beamten, die im gesamten Kreisgebiet unterwegs waren, konnten keine Poser- oder Tuner-Treffpunkte ausmachen.

Gleichwohl wurden zahlreiche Verkehrsverstöße, überwiegend wegen überhöhter Geschwindigkeit geahndet. Insgesamt erhoben die Einsatzkräfte 200 Verwarnungsgelder, fertigten 73 Ordnungswidrigkeiten- und zwei Strafanzeigen. Zwei Fahrzeugführer müssen aufgrund deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung neben einem hohen Bußgeld zusätzlich mit einem Fahrverbot rechnen.

Ein weiterer Fahrzeugführer, der nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung am Steuer eines Lastkraftwagens angehalten wurde, stand augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und führte noch Betäubungsmittel mit sich. Auch bei seinem Beifahrer konnten Betäubungsmittel aufgefunden werden. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Fahrzeugführer einer ärztlichen Blutprobenentnahme unterzogen. Die aufgefundenen Betäubungsmittel wurden sichergestellt.

Einem rumänischen Fahrzeugführer einer Sattelzugmaschine mit Auflieger wurde die Weiterfahrt wegen des Verstoßes gegen das Fahrverbot am Feiertag untersagt. Vor Ort wurde eine Sicherheitsleistung in dreistelliger Höhe erhoben.