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Markierungsarbeiten in der Fritz-Erler-Straße und in der Rütger-von-Scheven-Straße

Symbolbild Baustelle (Foto: Markus Schnitzler)


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In der Rütger-von-Scheven-Straße auf der Seite der Landwirtschaftsschule werden die fehlenden Sicherheitstrennlinien zwischen parkenden PKWs und Schutzstreifen für den Radverkehr aufgebracht. Hierfür wurde temporär eine entsprechende Halteverbotszone eingerichtet. Zudem werden die letztjährig angelegten Markierungen für Radfahrer in Gefahrenbereichen durch Roteinfärbungen ergänzt. 

In der Fritz-Erler-Straße werden die vorhandenen, nicht mehr gesetzeskonformen Mehrzweckstreifen mittels einem sogenannten „Road-Twister“ demarkiert und durch breitere Schutzstreifen ersetzt. Zudem wird auf Höhe des Lumen-Filmtheaters eine bauliche Querungshilfe eingerichtet. 

Mit der Einrichtung von Schutzstreifen für den Radverkehr und im Allgemeinen weist das Fachamt noch auf Folgendes hin:

  • Der Schutzstreifen darf vom motorisierten Individualverkehr im Begegnungsfall ausnahmsweise befahren werden.
  • Der Schutzstreifen ist ein Angebot für Radfahrer im Fahrbahnbereich. Beim Überholen von Radfahrern ist auch hier der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. 
  • Ein Parken oder Halten auf Schutzstreifen ist mit dem Inkrafttreten der StVO-Novelle vom 28.04.2020 grundsätzlich verboten.