Düren. Das Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Düren weist auf die Anmeldetermine für die schulpflichtigen Kinder des Schuljahres 2022/2023 hin.
Zum diesem Schuljahr werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 01.10.2022 das 6. Lebensjahr vollendet haben, also die Mädchen und Jungen, die in der Zeit zwischen dem 01. Oktober 2015 und dem 30. September 2016 geboren sind. Nach dem 30. September 2016 geborene Kinder können ebenfalls angemeldet werden. Die Entscheidung über die Aufnahme ist dann abhängig vom Ergebnis der Prüfung der Schulfähigkeit.
Die Anmeldung der Schulneulinge für den Bereich der Stadt Düren erfolgt von Montag, 27.09.2021 bis Donnerstag, 30.09.2021, von 10 Uhr bis 12 Uhr, in der jeweiligen Grundschule. Für die Schulen der Grundschulverbünde gilt bei Bedarf eine verlängerte Anmeldezeit bis Freitag, den 01.10.2021. Die Anmeldung ist nur an einer Schule möglich.
Aufgrund der Corona-Situation finden die Schulanmeldungen in diesem Jahr nur mit Termin statt.
Zur Schulanmeldung erhalten die Eltern vom Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Düren ein Benachrichtigungsschreiben mit Hinweis auf diese Regelung. Es steht den Eltern weiterhin die Wahl der Grundschule und der Schulart (Städt. Kath. Grundschule oder Städt. Gemeinschaftsgrundschule) für ihr Kind frei. Den Rahmen bildet dabei die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule. Eine Anmeldung ist jedoch nur an einer Schule möglich.
Die Eltern werden gebeten, schon jetzt mit der Schule einen Termin zu vereinbaren. Hierbei kann in Abstimmung mit der Schule die Anmeldung des Kindes bereits vor dem Anmeldezeitraum erfolgen, um Wartezeiten zu vermeiden. Und noch eine Bitte des Schulverwaltungsamtes: Nach Möglichkeit sollte nur ein Elternteil das Kind zur Anmeldung begleiten.
Für die Anmeldung sind vorzulegen: Das Benachrichtigungsschreiben der Stadt Düren, die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, Personalausweis oder Reisepass des anmeldenden Elternteils, die ausgefüllte „Erklärung zur Schulanmeldung und zum Sorgerecht“ (diese Erklärung haben die Eltern zusammen mit der Benachrichtigung erhalten) sowie den Nachweis nach dem Masernschutzgesetz.
Für alle Schulbesuche gelten die Corona-Schutzvorschriften. Neben der Beachtung der AHA-Regeln (Abstand, Handdesinfektion und Tragen einer medizinischen Maske) ist der Zutritt zur Schule nur für immunisierte oder getestete Personen möglich. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Soll das Kind eine Privatschule besuchen, so werden die Eltern gebeten, sich bei dieser Schule nach dem Anmeldeverfahren zu erkundigen.