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„Fragwürdige Routenführung“: CDU-Politiker starten Bürgerbegehren gegen Rad-Vorrang-Route II

Ecke Gerichtsweg - Samlandweg

ein Teil der geplanten Rad-Vorrang-Route II


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Radfahrer sollen schnell und sicher aus allen Richtungen in die Dürener Innenstadt kommen. Das ist das Ziel der Rad-Vorrang-Routen, die nach und nach umgesetzt werden sollen. Doch gegen die bereits beschlossene Route II zwischen der Straße Zum Richelnberg in Lendersdorf und der Aachener Straße formiert sich Widerstand. Einige CDU-Politiker aus den betroffenen Stadtteilen haben ein Bürgerbegehren gegen die Entscheidung des Stadtrats initiiert.

  • Die Planung der Rad-Vorrang-Routen
  • Protest im Bezirksausschuss
  • Die Kritikpunkte im Bürgerbegehren
  • Wie geht es weiter mit dem Bürgerbegehren?

Die Planung der Rad-Vorrang-Routen

Die umstrittene Route ist Teil einer größeren Planung. Aus allen Richtungen sollen in Zukunft Rad-Vorrang-Routen von den umliegenden Stadtteilen in die Dürener Innenstadt führen. Die Strecke zwischen Lendersdorf und der Aachener Straße hat der Dürener Stadtrat in seiner Sitzung am 3. Juli 2024 beschlossen. In geheimer Abstimmung gab es 24 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Über die Planungen haben wir im Juni berichtet:

Protest im Bezirksausschuss

Im Protokoll der Ratssitzung ist vermerkt, dass Christian Schleicher als Vorsitzender des Bezirksausschusses Lendersdorf-Berzbuir-Kufferath gegen die Entscheidung protestierte. Der CDU-Politiker wies darauf hin, dass die Planung für die Rad-Vorrang-Route am 29. Mai im Bezirksausschuss mehrheitlich abgelehnt wurde. Dort gab es drei Ja-Stimmen der Grünen und zehn Nein-Stimmen.

Nach der Ratssitzung, die eine knappe Mehrheit für die Route ergab, initiierte Schleicher ein Bürgerbegehren gegen diese Entscheidung. Unterstützt wird er dabei von seinem Bezirksausschuss-Kollegen Marco Jörres und der Rölsdorfer Stadtverordneten Evelyne Machon. Alle drei Politiker gehören der CDU an.

Die Kritikpunkte im Bürgerbegehren

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sprechen bei der vorliegenden Planung von einer „in Teilen fragwürdigen Routenführung“ und sehen „zahlreiche Risiken für den Radverkehr und zusätzliche Belastungen und Einschränkungen für die betroffenen Anlieger und die Landwirtschaft“. Das Investitionsvolumen von 1.658.781,63 € mit einem städtischen Eigenanteil von 301.600 € steht für sie „in keinem Verhältnis zu dem zweifelhaften Nutzen der Investition“.

In einem Informationsblatt zum Bürgerbegehren beschreiben die drei Politiker außerdem einzelne Kritikpunkte an Streckenabschnitte der geplanten Rad-Vorrang-Route.

  • Bei der Doktor-Overhues-Allee rechnen sie angesichts des dort befindlichen Seniorenheims St. Nikolaus und der DTV-Sportanlagen am Ende der Straße mit mehr Anliegerverkehr als von der Verwaltung angegeben. Die geplanten Plateauaufplasterungen seien bei nassem Wetter ein Unfallrisiko.
  • Die Straße an Gut Boisdorf ist ihrer Meinung nach breit und übersichtlich genug, so dass Radfahrer nicht gefährdet seien. Sie sehen auch keinen Grund, die Wittenauer Straße mit Pollern abzusperren.
  • Am Samlandweg wehren sie sich gegen die Reduzierung der Anwohner-Parkplätze. Da die Anwohner zuletzt noch hohe Beiträge für den Ausbau der Straße gezahlt hätten, dürften sie nun bei der Nutzung der Straße nicht eingeschränkt werden.
  • Der Gerichtsweg ist bereits nur für landwirtschaftlichen Verkehr frei. Hier wird kritisiert, dass es Probleme gebe, wenn die Landwirte dort während der Ernte ihre Fahrzeuge abstellen. Außerdem habe es keine Auskunft zur Passierbarkeit von Rettungsfahrzeugen gegeben.
  • Die Absperrung der Straße Zum Roten Kreuz sei wegen des geringen Verkehrsaufkommens nicht nötig.
  • Am Lendersdorfer Friedhof, der am Gerichtsweg zwei Nebeneingänge hat, sollen die Parkmöglichkeiten vor allem für ältere Menschen nicht wegfallen.
  • Die Umwidmung der Straße Zum Richelnberg in eine Anliegerstraße dürfe nicht erfolgen, weil sich dort ein Hofladen befindet. Durch die Straßenführung gebe es dort eine Unfallgefahr für Radfahrer, die außerdem keinen Anschluss Richtung Kreuzau haben.

Wie geht es weiter mit dem Bürgerbegehren?

Zu jedem Bürgerbegehren gehört eine Kostenschätzung. Die Initiatoren geben in diesem Fall an, dass sie die Kostenschätzung am 22. August angefordert und am 14. September erhalten haben. Da die Ratssitzung am 3. Juli stattfand und es für das Sammeln der Unterschriften drei Monate Zeit gibt, wäre die Frist eigentlich schon Anfang Oktober abgelaufen. Die Zeit, die die Verwaltung für die Kostenschätzung braucht, hat jedoch aufschiebende Wirkung, so dass 24 Tage hinzukommen. Somit haben die Initiatoren noch bis zum 27. Oktober Zeit für die Unterschriftensammlung. Eine Verlängerung wäre nur möglich, wenn ein Antrag auf Vorprüfung gestellt wird.

Um wirksam zu sein, müssen 4.160 gültige Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt werden. Schleicher berichtet, dass die entsprechenden Listen bisher im Bekanntenkreis und bei den Anwohnern verteilt worden seien. Infostände in der Stadt und in Lendersdorf seien geplant, aber noch nicht terminiert.

Wenn die nötigen Unterschriften zustande kommen, muss sich der Stadtrat erneut mit dem Thema beschäftigen. Er kann entsprechend dem Bürgerbegehren seinen Beschluss zurücknehmen, zu einer Einigung mit den Initiatoren kommen oder einen Bürgerentscheid durchführen, bei dem alle wahlberechtigten Einwohner der Stadt Düren abstimmen könnten.