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Parken in Düren soll teurer werden, vielleicht auch für Elektrofahrzeuge

IMG_20260929_141138231_HDR (Foto: Frank Reiermann)


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Parkplätze im Dürener Stadtzentrum und deren Verfügbarkeit bleiben ein viel diskutiertes Thema in der Politik und Bevölkerung. Bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, 8. Oktober werden gleich zwei Aspekte besprochen. Zum einen geht es um die Frage, ob Elektrofahrzeuge auch über das Jahresende hinaus von Parkgebühren befreit werden. Zum anderen werden die allgemeinen Parkgebühren wegen der Umsatzsteuer wohl erhöht.

Parken von Elektrofahrzeugen bald nicht mehr kostenlos?

Seit 2018 sind Fahrzeuge mit Elektromotoren und Plugin-Hybride auf öffentlichen Parkplätzen im Dürener Stadtgebiet von Parkgebühren befreit, sofern sie eine Parkscheibe nutzen und sich an die Höchstparkdauer halten. Diese Regelung wurde zuletzt 2024 verlängert und läuft nach aktuellen Stand zum Jahresende 2026 aus. Die Politik steht deshalb vor der Frage, ob sie mit einer weiteren Verlängerung bis Ende 2028 die umweltfreundliche Mobilität unterstützen möchte. Andererseits entgehen dem angespannten städtischen Haushalt dadurch Einnahmen. Angesichts der deutlich gestiegenen Zulassungen wird eine Privilegierung teilweise als ungerecht empfunden. Die Gegenargumente haben jedenfalls den Verwaltungsvorstand, bestehend aus dem Bürgermeister und den Dezernenten, überzeugt, der sich gegen die Verlängerung ausspricht.

Allgemeine Parkgebühren steigen, Höhe unklar

Außerdem wird darüber diskutiert, wie weit die allgemeinen Parkgebühren in Düren angepasst werden. Dass sie steigen werden, ist wohl sicher, aber es ist noch unklar, wie hoch die Erhöhung ab dem Jahreswechsel 2026/27 ausfallen wird.

Hintergrund der aktuellen Diskussion ist eine bevorstehende Änderung im Umsatzsteuergesetz. Dabei wird zukünftig zwischen Parkbuchten am Straßenrand und abgegrenzten Parkplätzen unterschieden. Am Straßenrand (sogenanntes unselbstständiges Parken) kann nur die Stadt als Person des öffentlichen Rechts Parkgebühren erheben, weshalb keine Umsatzsteuer fällig ist. Anders sieht es auf den Parkplätzen aus, wo es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt.

Daraus ergibt sich, dass die Stadt ab Januar 2027 eine zusätzliche Belastung aus Ertrags- und Umsatzsteuer in Höhe von 18,55% haben wird. Um den Haushalt nicht zusätzlich zu belasten, sind rund 355.000 Euro Mehreinnahmen nötig. Zur Finanzierung sollen alle Parkgebühren erhöht werden, so dass die Parkplätze durch die nicht steuerpflichtigen Parkbuchten quersubventioniert werden.

Drei Preismodelle

Für die neue Preisgestaltung der Parkgebühren sind drei Modelle in der Diskussion. Dafür wurden zunächst die bisherigen Tarife um die 18,55% durch die zusätzlichen Steuern erhöht und diese Werte anschließend auf die nächsten fünf oder zehn Cent aufgerundet (Modell 1). Dann gab es Bedenken, dass die Parkautomaten bei zuviel Kleingeld zu stark belastet wären. Deshalb wurden die Tagesgebühren außerhalb des Stadtkerns sowie auf dem Annakirmesplatz und an der Nippesstraße noch etwas mehr erhöht (Modell 2). Daraus ergeben sich folgende Beträge:

WoBisherige Tarife18,55% ErhöhungNeue Tarife
(Modell 1)
Neue Tarife
(Modell 2)
Kurzzeitparken im Stadtkern – für die ersten 25 Minuten0,50 €0,59 €0,60 €0,60 €
Kurzzeitparken im Stadtkern – je angefangene 5 Min. für die ersten 3 Stunden0,10 €0,12 €0,15 €0,15 €
Kurzzeitparken im Stadtkern – je angefangene 10 Min. für 4. und 5. Stunde0,10 €0,12 €0,15 €0,15 €
Außerhalb des Stadtkerns – Tagesgebühr2,00 €2,37 €2,40 €2,50 €
Annakirmesplatz – Tagesgebühr1,00 €1,19 €1,20 €1,50 €
Parkplatz Nippesstraße – von 9 bis 24 Uhr2,00 €2,37 €2,40 €2,50 €
Alle weiteren Parkplätze – je 30 Minuten0,40 €0,47 €0,50 €0,50 €

Nach der Neuberechnung der Tarife hat die Verwaltung dann festgestellt, dass die Parkgebühren in Düren seit neun Jahren nicht angepasst wurden und unter den Tarifen anderer Städte liegen. Daher gibt es noch ein drittes Modell, bei dem die Parkgebühren über die durch die Umsatzsteuer erforderliche Preissteigerung noch stärker steigen sollen. Dabei würde gleichzeitig die Taktung angepasst. Für die ersten Stunden würden jeweils eine 15-minütige statt fünfminütige Taktung und danach 30- statt 10-Minuten-Schritte genutzt. Daraus ergeben sich folgende Zahlen.

Wobisherige TarifTarife nach Modell 2Tarife Modell 3
Kurzzeitparken im Stadtkern – für die ersten 30 Minuten0,60 €*0,75 €*1,00 €
Kurzzeitparken im Stadtkern – je angefangene 15 Min. für die ersten 3 Stunden0,30 €*0,45 €*0,50 €
Kurzzeitparken im Stadtkern – je angefangene 30 Min. für 4. und 5. Stunde0,30 €*0,45 €*0,50 €
Außerhalb des Stadtkerns – Tagesgebühr2,00 €2,50 €3,00 €
Annakirmesplatz – Tagesgebühr1,00 €1,50 €2,00 €
Parkplatz Nippesstraße2,00 €2,50 €3,00 €
Für alle weiteren Parkplätze – je 20 Minuten0,27 €*0,33 €*0,50 €

* Werte auf die neuen Zeiteinheiten umgerechnet