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20 Millionen Euro für Glasfaser-Ausbau in Düren

Glasfaseranschluss wird in Haus eingeführt (Foto: Frank Reiermann)


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Immer mehr Menschen bekommen durch Glasfaser einen schnellen Internetanschluss. Aber weiterhin sind nicht alle möglichen Nutzer mit solchen besonders leistungsfähigen Verbindungen versorgt. Deshalb treibt die Stadt Düren den Ausbau in Zusammenarbeit mit dem Kreis voran. Dafür wird eine Förderung über die Gigabit-Richtlinie des Bundes genutzt. Das Verfahren hat mit dem Abschluss der Markterkundung den ersten Schritt abgeschlossen und erste Zahlen zum Bedarf und der Finanzierung geliefert.

11% der Adressen in Düren förderfähig

Im Frühjahr hatte die Stadt Düren beschlossen, eine Förderung durch die Gigabit-Richtlinie zu beantragen und die Zuständigkeit dafür dem Kreis übertragen. Der Kreis reichte darauf den Antrag am 9. September beim Bund ein. Erster Schritt war die Markterkundung, um festzustellen, wo es Bedarf gibt, aber die Telekommunikationsunternehmen nicht von sich aus tätig werden. Die Analyse ergab, dass es rund 11% sogenannter grauer Flecken in Düren gibt. 2.757 von 24.406 untersuchten Adressen im Stadtzentrum und den umliegenden Stadtteilen wurden als förderfähig eingestuft. Diese Adressen sind auf der Karte pink markiert.

Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Düren

Drei Millionen Euro Eigenanteil

In der Gigabit-Richtlinie wird nach aktuellem Stand mit rund 7.500 Euro pro förderfähige Adresse gerechnet. Daraus ergeben sich für die Stadt also Kosten von 20.696.728 Euro. Die Hälfte des Betrags wird vom Bund gefördert. Das Land unterstützt den Ausbau mit 35% Kofinanzierung. Somit bleibt ein kommunaler Eigenanteil von 15%. Somit muss die Stadt selbst 3.104.509 Euro finanzieren. Der Stadtrat hat diese Planung bei der Sitzung am 14. Oktober einstimmig beschlossen.

Der Eigenanteil ist eine finanzielle Belastung für den ohnehin schon angespannten Dürener Haushalt. Allerdings betont die Verwaltung die langfristige Bedeutung des Ausbaus: „Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für die Digitalisierung und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie für gesellschaftliche Teilhabe, Bildung,
Homeoffice und die Nutzung digitaler Dienstleistungen.“

Artikel zur Beantragung der Förderung