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Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe / Aachener Zoll stellt mehrere Verstöße auf Baustellen fest


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Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe kontrollierten 40 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Aachen am 26. April mehrere Baustellen in der StädteRegion Aachen und dem Kreis Düren.

Die Beschäftigten der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.

Die Aachener Zöllnerinnen und Zöllner führten 226 Personenbefragungen und 8 Geschäftsunterlagenprüfungen auf den Baustellen durch. Hierbei wurden 7 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt. In einem Fall bestand der Verdacht des Leistungsbetruges. 6 Personen hielten sich illegal in Deutschland auf. Da 7 Sachverhalte vor Ort nicht abschließend zu klären waren, werden diese einer weiteren Prüfung an der Dienststelle unterzogen.