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KreisDürenBleibt: Kreistag entscheidet über Bürgerentscheid

Leerer Sitzungssaal im Kreishaus - Die Einladung zur nächsten Kreistagssitzung ist überfällig


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Am 19.05.2022 um 16 Uhr findet eine Sitzung des Kreistags zur Umbenennung des Kreises Düren statt. Der Kreistag wird zunächst über die Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens entscheiden.

Aufgrund der bereits am 22.02. erfolgten Vorprüfung und einer Pressemeldung des Kreises Düren, wonach die notwendige Zahl an Unterschriften erreicht wurde, gehen die Initiatoren des Bürgerbegehrens davon aus, dass es sich hierbei um eine reine Formsache handelt und der Kreistag die Zulässigkeit feststellen wird.

Gibt es einen Bürgerentscheid?

Danach wird es spannend. Der Kreistag hat die Wahl zwischen einer Rücknahme der Umbenennung und einem Bürgerentscheid. Bei diesem Bürgerentscheid könnten alle Bürger des Kreises Düren per Briefwahl über die Umbenennung entscheiden.

Der Bürgerentscheid würde vermutlich um die 300.000 Euro kosten. Die Kosten ergeben sich hauptsächlich aus der Produktion und dem Versand der Wahlunterlagen an ca. 215.000 Bürger und dem Porto für den Rückversand.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sehen aufgrund der aus ihrer Sicht eindeutigen Stimmungslage im Kreis Düren keine Notwendigkeit für einen Bürgerentscheid. Werbeaktionen für die Umbenennung wie die Online-Petition haben nur wenig Zuspruch erhalten. Über die Unterschriftensammlung in Jülich sind keine Zahlen bekannt.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens verweisen darauf, dass 54% der Einwohner des Kreises Düren weder in Jülich noch in Düren wohnen.

Pierre Smeyers, Frank Reiermann und ihre Unterstützer hoffen, dass der Kreistag am Donnerstag die Umbenennung zurücknimmt. Damit würde eine Umbenennung für zwei Jahre gestoppt.

Bürgerentscheid würde in die Sommerferien fallen!

Das Gesetz schreibt vor, dass ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten durchzuführen ist. Die Satzung des Kreises Düren ergänzt, dass der Versand der Wahlunterlagen spätestens 21 Tage vor Ablauf der Dreimonatsfrist zu erfolgen hat. Damit würden die Wahlunterlagen im Juli, also während der Sommerferien, verschickt werden. (§23 (6) Satz 3 KreisO NRW, §5 (1) in Verbindung mit §4(2) der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Kreis Düren)

Digitale Bürgerbeteiligung als Chance?

Ein Kritikpunkt vieler Bürger war auch die fehlende Beteiligung an einer Frage, die für alle Menschen im Kreis Düren relevant ist. Inzwischen gibt es digitale Systeme zur Bürgerbeteiligung. Die Initiative fordert, diese Systeme auch zu nutzen. Bürgerbeteiligung bildet nicht nur den Willen der Bürger ab, sie sorgt auch für Akzeptanz politischer Entscheidungen. Genau hieran hat es bei der Umbenennung gemangelt.

Wie zuverlässig sind die Kostenschätzungen?

Hinsichtlich der Kosten gibt es mehr Verwirrung als Klarheit. Für die eigentliche Umbenennung hatte der Landrat in der Sitzungsvorlage vom 07.12. Kosten zwischen 25.000 und 35.000 Euro veranschlagt. Nachdem Proteste aufgekommen waren, wurde im Dezember eine Kostenschätzung von ca. 20.000 Euro benannt. Keine Kostenschätzung des Landrats wurde bisher mit detaillierten Zahlen belegt und überprüfbar gemacht.

Bezüglich eines Bürgerentscheids hatte der Landrat im Januar Kosten von 180.000 Euro benannt. Inzwischen sind die Kosten angesichts des verpassten Landtagswahl-Termins deutlich gestiegen. Grund für die Verzögerung war, dass der Landrat mehrere Wochen gebraucht hat, um mitzuteilen, dass keine Kosten entstehen, wenn keine Umbenennung durchgeführt wird.

Der aktuelle Stand rund um die Umbenennung steht immer auf der Website: https://www.kreisduerenbleibt.de/

Zeitliche Abfolge

07.12.2021Beschluss des Kreistags zur Umbenennung
08.12.2021 bis 15.12.2021Kampagne bei OpenPetition gegen die Umbenennung mit 4.500 Unterstützern aus dem Kreis Düren
20.12.2021Gespräch mit Landrat und Vertretern der Initiative
07.01.2022Bürgerbegehren wird formal angemeldet und Kostenschätzung wird angefordert.
11.02.2022 (E-Mail) / 16.02.2022 (Brief)Kostenschätzung geht bei der Initiative ein.
21.02.2022Initiative stellt Antrag auf Vorprüfung (die Zeit, die der Kreistag für die Vorprüfung braucht, verlängert die Abgabefrist der Unterschriftenlisten).
22.02.2022Kreistag beschließt die Vorprüfung.
08.03.2022 / 22.03.2022Initiative reicht 9.893 Unterschriften ein.
28.03.2022Initiative reicht 3.045 witere Unterschriften ein.
13.04.2022Ministerium zieht Genehmigung zur Umbenennung zurück.
19.05.2022Sitzung des Kreistags zum Bürgerbegehren
24.06.2022Beginn Sommerferien NRW
09.08.2022Ende Sommerferien NRW

Hinweis: Der Autor unterstützt die Initiative KreisDürenBleibt