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Bürgerentscheid im Kreis Düren: Gute 34% Abstimmungsbeteiligung

Komplette Abstimmungsunterlagen


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Seit gut einer Woche können die Bürger des Kreises Düren darüber abstimmen, ob sie ihren Kreisnamen behalten wollen. Aktuell teilt die Kreisverwaltung mit, dass etwa 34% der Bürger ihre Abstimmungsunterlagen an die Verwaltung zurück geschickt haben.

Noch zwei Wochen dauert die Abstimmung. Am 18.08 um 9:00 Uhr ist Fristende.

Aus Sicht der Bürgerinitiative ist die Abstimmungsbeteiligung sehr gut. So lag die Abstimmungsbeteiligung bei einem Briefwahlbürgerentscheid in Wuppertal im Mai bei 35% und im November 2021 in Bonn bei 39% – jeweils am Abstimmungsende!

Angesichts der Tatsache, dass noch zwei Wochen Zeit sind hofft die Bürgerinitiative auf eine Beteiligung von deutlich über 40%. Damit würde die Entscheidung über den Kreisnamen auf eine sehr breite Basis gestellt.

Hinweis: Frank Reiermann unterstützt die Initiative gegen die Umbenennung des Kreises Düren.

Original Pressemeldung des Kreises Düren:

Bürgerentscheid: Abstimmungsbeteiligung derzeit bei rund 34 Prozent

Kreis Düren. Bis zum heutigen Vormittag (04.08.2022, 09 Uhr, zwei Wochen vor Ende der Abgabefrist) sind bei der Kreisverwaltung 73.833 Rückantwortbriefe eingegangen. Das entspricht einer Abstimmungsbeteiligung von 34,34 % der rund 215.000 Abstimmungsberechtigten.

Aus diesen Zahlen lässt sich kein Trend herleiten, wie die Bürgerinnen und Bürger im Kreis bisher abgestimmt haben. Alle eingehenden Rückantwortbriefe werden bis zum 18.08.2022 (Einsende-/Abgabeschluss der Rückantwortbriefe ist um 9 Uhr) ungeöffnet in verschlossenen Urnen aufbewahrt und erst an diesem Tag ab 16 Uhr ausgezählt. Einen weiterer Zwischenstand der Abstimmungsbeteiligung wird am 11.08.2022 mitgeteilt.

Sollten Sie bisher keine Abstimmungsunterlagen erhalten haben, können Sie sich per Mail an d.hunf@kreis-dueren.de wenden oder sich telefonisch unter 02421/22 1010857 melden. In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung auch daraufhin, dass die Nachlieferung der Unterlagen für alle Bürgerinnen und Bürger die sich wegen fehlender Unterlagen bisher gemeldet haben, zwischenzeitlich veranlasst wurde.