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CDU und SPD in der Landschaftsversammlung Rheinland senken erneut die Umlage um weitere 300 Millionen Euro für die Städte und Kreise im Rheinland


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Die Große Koalition von CDU und SPD in der Landschaftsversammlung Rheinland beschließt für den bereits genehmigten Haushalt 2023 in einem Nachtrag eine Senkung der Umlage von 16,65%-Punkte auf nunmehr 15,30%-Punkte. Dies bedeutet eine Senkung in Höhe von 1,35%-Punkten. Bereits nach Bekanntwerden der erheblichen Steuermehreinnahmen in NRW und somit auch in den Städten und Kreisen haben CDU und SPD unmittelbar einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2023 beantragt und zugleich eine Senkung der Umlage um mindestens 1%-Punkt gefordert.

Seit Beginn des Jahres 2023 konnte die Kämmerei des Landschaftsverbandes Rheinland aufzeigen, dass aufgrund weiterer Haushaltsverbesserungen eine Umlagesenkung in Höhe von 1,2%-Punkten möglich sei. CDU und SPD kamen laut Timur Bozkir, Mitglied der Landschaftsversammlung Rheinland für den Kreis Düren nach intensiven Beratungen zu dem Ergebnis, dass die Umlage stärker gesenkt werden kann als von der Verwaltung vorgeschlagen. Somit konnte das Beratungsergebnis zur Senkung der Umlage einmütig um weitere 0,15%-Punkte auf nunmehr 1,35%-Punkte beschlossen werden. Dies hat zur Folge, dass die Städte und Kreise um ca. 300 Millionen Euro entlastet werden.

Timur Bozkir, Mitglied der Landschaftsversammlung Rheinland für den Kreis Düren: „Der Beschluss, die Umlage um weitere 1,35%-Punkte zu senken, zeigt auf, dass zum einen der Steuerzahler deutlich zu dieser Umlagesenkung beigetragen hat. Zum anderen spricht dies auch für die solide und seriöse Haushaltspolitik unserer Fraktionen von CDU und SPD.“ Somit führt der Beschluss zum Nachtragshaushalt 2023 des Landschaftsverbandes Rheinland zu einer weiteren Entlastung der Städte und Kreise im Rheinland in Höhe von ca. 300 Millionen Euro!

Anmerkung der Redaktion:

Der Landschaftsverband Rheinland ist umlagefinanziert. Die Finanzierung erfolgt also u.a. durch den Kreis Düren. Dieser erhält wiederum eine Kreisumlage durch die dazugehörigen Kommunen.